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Taschengelderhöhung ab 01.01.2019

Durch Runderlass vom 20.11.2018 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) die monatlichen Barbeträge (Taschengeld) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in stationären Jugendhilfeeinrichtungen mit Wirkung vom 01.01.2019 neu festgesetzt. Die Formalitäten zur Auszahlung des Taschengeldes sind im Runderlass des MS vom 24.08.2018 geregelt, der ab 01.01.2019 den Runderlass des MS vom 25.03.2013 ablösen wird. Neu ist gegenüber diesem bisherigen Erlass lediglich eine Erweiterung in Ziffer 6.1 für die Erhöhung der Barbeträge unter bestimmten Voraussetzungen.

Den RdErl. d. MS vom 24.08.2018 und den RdErl. d. MS vom 20.11.2018, also die Anlage mit den neuen Beträgen finden Sie hier: https://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/hilfen_zur_erziehung/schutz_von_kindern_und_jugendlichen_einrichtungen/aufgaben-122841.html

Die Jugendhilfeeinrichtungen sowie die Jugendämter in Niedersachsen wurden über die Erhöhung der Barbeträge bereits informiert.



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