Weiterbildung zur Fachkraft im Kinderschutz / Fachberatung im Kinderschutz
Auch in 2019 fördert das Land Niedersachsen wieder berufsbegleitende Weiterbildungen zur Fachkraft im Kinderschutz bzw. zur Fachberatung gemäß § 8a SGB VIII. Durchgeführt werden die Qualifizierungsreihen von der Bundesarbeitsgemeinschaft „Die Kinderschutz-Zentren e.V.“.
Der erste Kurs startet bereits am 24. Januar 2019 - die Plätze sind begrenzt. Mehr Informationen zu den Kursen und einen Überblick über alle Termine gibt es auf dem niedersächsischen Kinderschutzportal.
Fachkraft im Kinderschutz
Der Kurs „Fachkraft im Kinderschutz“ macht die Teilnehmenden mit den aktuellen fachlichen (Rechts-)Grundlagen zum Thema Kindeswohlgefährdung vertraut, frischt vorhandenes Fachwissen auf und vermittelt die erforderlichen Kompetenzen, um in der eigenen Fallarbeit mit Familien in Gefährdungskontexten qualifiziert und besonnen handeln zu können. Die Qualifizierungsreihe schult den Blick auf Risiken und Ressourcen und stärkt die Handlungssicherheit, Kindeswohlgefährdung zu erkennen und einzuschätzen. Thematisiert werden auch problematische Gespräche mit Eltern, Kindern und Jugendlichen, Aspekte der Kooperation und die Auseinandersetzung mit schwierigen Fallverläufen.
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte aus der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe (wie aus sozialen Diensten, Beratungsstellen und Kindertagesstätten), Schulen und Schulsozialarbeit sowie Fachkräfte des Gesundheitswesens wie Familienhebammen und Familienkrankenschwestern und schließt mit einem Zertifikat "Fachkraft im Kinderschutz" ab.
Informationen zum Curricula sowie die Anmeldeformulare zur beruflichen Weiterbildung "Fachkraft im Kinderschutz" finden Sie hier.
Fachberatung im Kinderschutz: »Die insoweit erfahrene Fachkraft«
Inhaltliche Weiterführung des Kurses ist die Qualifizierung zur „Fachberatung im Kinderschutz“. Die zuvor vermittelten und erlernten Kinderschutz-Grundlagen aus der Perspektive der fallführenden Fachkraft werden in dieser Weiterbildung um die Perspektive der Beratung durch die „insoweit erfahrene Fachkraft“ ergänzt. Der präzisierte Schutzauftrag der Jugendhilfe und die erweiterten fachberaterischen Herausforderungen durch das Bundeskinderschutzgesetz (u.a. § 4 KKG, § 8a, § 8b SGB VIII) bilden den zentralen Ausgangspunkt dieser Weiterbildung.
Teilnehmen können Absolventinnen und Absolventen der Weiterbildung „Fachkraft im Kinderschutz“ oder vergleichbarer Qualifizierungen. Weitere Voraussetzungen sind ein beruflicher Abschluss der Diplom-, Master-, Bachelorstudiengänge in (Sozial-) Pädagogik oder Psychologie und zusätzlich mindestens drei Jahren Berufserfahrung im kinderschutzrelevanten Feld, gerne mit Beratungstätigkeit.
Informationen zum Curricula sowie die Anmeldeformulare zur beruflichen Weiterbildung "Fachkraft im Kinderschutz" finden Sie hier.
Da die Weiterbildung vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gefördert wird, können nur Fachkräfte aus Niedersachsen teilnehmen.