Erhöhung des Taschengeldes in Einrichtungen der Erziehungshilfe
Die Änderung betrifft nur die Tabelle mit den nach Alter gestaffelten Barbeträgen. Der Runderlass des MS vom 25.03.2013, in dem die Formalitäten der Auszahlung geregelt sind, gilt unverändert weiter. Die Anlage mit den neu geänderten Beträgen sowie den Erlass vom 25.03.2013 finden Sie hier:
Die Jugendhilfeeinrichtungen sowie die Jugendämter in Niedersachsen wurden über die Erhöhung der Barbeträge bereits informiert.