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Nds. Rahmenvertrag nach § 78 f Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder– und Jugendhilfe (SGB VIII)

Am 1. April 2016 sind neue Grundlagen zur Qualitätsentwicklung in Niedersachsen vereinbart worden. Der Niedersächsische Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII beinhaltet eine Anlage zur Qualitätsentwicklung. Im Mittelpunkt steht zukünftig der verbindliche Qualitätsdialog zwischen den Jugendämtern und Einrichtungen der stationären Jugendhilfe. Zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Qualitätsdialogen hat der Beirat zum Nds. Rahmenvertrag Anfang 2017 einen Handlungsleitfaden entwickelt, der die Vertragspartner vor Ort unterstützen soll, einen regionalspezifischen Qualitätsdialog nachhaltig aufzubauen. Konkrete Hinweise zum Inhalt der Verständigungsphase, ausformulierte Leitfragen zur Durchführung des Qualitätsdialoges und dessen Evaluation werden in der Orientierungshilfe beschrieben.

Der Nds. Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII mit allen Anlagen sowie die Orientierungshilfe zur Umsetzung des Qualitätsdialoges sind veröffentlicht unter:

https://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/hilfen_zur_erziehung/nds_landesrahmenvertrag_infokatalog/hilfen-zur-erziehung-122827.html



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