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Neue Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen

Mit der Unterzeichnung der neuen Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen haben die 16 Bundesländer der Bundesrepublik ein richtungsweisendes Zeichen gesetzt und sich klar für eine nachhaltige Implementierung der Frühen Hilfen ausgesprochen. Diese Vereinbarung tritt ab dem 01.10.2017 in Kraft und ist unbefristet.

Im Sinne einer dauerhaften, rechtskonformen Lösung wird nunmehr eine „Bundesstiftung Frühe Hilfen“ gegründet, welche an die Stelle der Bundesinitiative tritt und die neue Vereinbarung umsetzt. Die Bundesstiftung Frühe Hilfen wird weiterhin in Umsetzung des § 3 Absatz 4 KKG jährlich 51 Mio. Euro für Strukturen und Angebote zur psychosozialen Unterstützung der Familien in den Frühen Hilfen zur Verfügung stellen.

Unterstützt wird die Verwaltungsvereinbarung durch zusätzliche Leistungsleitlinien der Bundesstiftung Frühe Hilfen, welche die inhaltliche Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen näher beschreiben. Neben der Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen, sowie der psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen sind nunmehr auch die Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle förderfähig. Zudem rückt mit diesem neuen Ansatz die Bedeutung der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den Frühen Hilfen durch die neue Verwaltungsvereinbarung in den Vordergrund und knüpft damit an die positiven Erfahrungen der Bundesinitiative an.

Für die 54 antragberechtigten Kommunen in Niedersachsen läuft bereits das jährliche Antragsverfahren. Aufgrund der Fusion zweier Kommunen in Niedersachsen erfolgte eine leichte Anpassung der Förderhöchstsumme, die ansonsten in gewohnter Höhe bestehen blieb. Die Frühen Hilfen in Niedersachsen sind somit nachhaltig gesichert.


Save the Date:

Fachtag der Frühen Hilfen am 28.02.2018 zum Thema

„Zwischen Auftrag und Chance – Frühe Hilfen und Gesundheitswesen als verlässliche Kooperationspartner?!!



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