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Wie geht es weiter mit dem Landesjugendhilfeausschuss?

Mit der vorzeitigen Neuwahl des Niedersächsischen Landtags endeten auch die Legislaturperioden des Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschusses . Das Gremium wurde mit dem Tag der Konstituierung des neuen niedersächsischen Landtags am 14. November 2017 aufgelöst. Da im Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuchs keine Übergangsregelung für den Landesjugendhilfeausschuss festgeschrieben wurde, gibt es bis zur Neukonstituierung keinen Landesjugendhilfeausschusses. In der Folge muss auch auf dessen Fachexpertise in kinder- und jugendpolitischen Angelegenheiten verzichtet werden. Der Landesjugendhilfeausschuss hatte auf die aktuelle Rechtslage in Stellungnahmen zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuchs vom 21.03.2017 und vom 07.06.2017 hingewiesen.

Die bereits terminierten Sitzungen am 4. Dezember 2017 sowie am 9. Januar 2018 sowie ein geplantes Expertenhearing zum Thema "Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe" mussten aufgrund der verkürzten Wahlperiode abgesagt werden. Eine ähnliche Fragestellung ergab sich für die Kinderkommission Niedersachsen, die für den 20. November 2017 einen Fachtag zu Beteiligungsstrukturen von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen plante.

Für die Zusammensetzung des neuen Landesjugendhilfeausschusses wurden bereits die Verbände, im Landtag vertretenden Fraktionen und Interessens- und Kultusgemeinschaften angeschrieben. Eine Berufung der Mitglieder in der neuen Legislaturperiode des Landesjugendhilfeausschusses erfolgt in Kürze durch das Sozialministerium.

Die konstituierende Sitzung des Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschusses in der 18. Legislaturperiode des Landtags wird am 7. März 2018 stattfinden. Weitere Informationen werden Sie der Internetseite des Landesjugendhilfeausschusses entnehmen können.


Kinderkommission

Mit der Beendigung der Legislaturperiode des Landtags endete am 13. November 2017 auch die Legislaturperiode der Kinderkommission Niedersachsens. Die Mitglieder der Kinderkommission werden auf Vorschlag des Landesjugendhilfeausschusses bestellt. Ein Benennungsverfahren wird zeitnah nach der Konstituierung des Landesjugendhilfeausschusses folgen.



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