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Modellprojekte zur Qualitätsentwicklung starten

Partizipative Entwicklung von fachlichen Empfeh-lungen zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII


Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde im Jahr 2012 die schon lange existierende Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe als Verpflichtung im § 79a SGB VIII rechtlich verankert. Zur Umsetzung dieser rechtlichen Verpflichtung haben das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, das Landesjugendamt, die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter Niedersachsen und Bremen in einem längeren Diskussionsprozess über eine Unterstützung der örtlichen Träger der Jugendhilfe nachgedacht. Im Ergebnis bot das Land Niedersachsen ein Modellprojekt an, mit dem in den ausgewählten vier Modelljugendämtern bereits bestehende Elemente der Qualitätsentwicklung aufgegriffen und in einem strukturierten Prozess die Weiterführung und Weiterentwicklung der Qualitätsentwicklung durchgeführt werden soll. Die durchgeführten Prozesse werden wissenschaftlich aufbereitet, ausgewertet und in einem Transferkonzept zusammengefasst, so dass auch nicht direkt am Projekt beteiligten Jugendämtern ein strukturierter Rahmen zur Verfügung steht, der für die jeweiligen Qualitätsentwicklungsprozesse vor Ort genutzt werden kann.


Zielsetzung des Projektes

Das Modellprojekt soll in der geplanten Laufzeit dazu führen, dass die beteiligten Modelljugendämter ihre Qualitätsentwicklungsprozesse strukturiert haben und ihre weitere Qualitätsentwicklung eigenständig durch- und fortführen können. Im Rahmen des Modellprojektes sollen aber auch Instrumente und Verfahren der Qualitätsentwicklung entwickelt werden, die auf andere Jugendämter in Niedersachsen übertragen werden können.

Mit diesem Projekt soll erreicht werden, dass die Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen als integraler Bestandteil verstanden und in die alltägliche Arbeit einbezogen – und nicht als zusätzliche Belastung gesehen wird. Den beteiligten Jugendämtern wird damit von Seiten des Landes eine Qualitätsentwicklungsberatung angeboten, für die sie zwar personelle und strukturelle Ressourcen bereitstellen, aber keine finanziellen Mittel aufwenden müssen.

Für die nicht am Projekt beteiligten Jugendämter soll abschließend ein Transferkonzept zur Verfügung stehen, um die Ergebnisse des Modellprojektes für die individuelle Praxis nutzbar zu machen.


Modelljugendämter

Nach Sichtung der vorliegenden Bewerbungen wurden folgende Modelljugendämter für das Modellprojekt ausgewählt:

  1. Landkreis Gifhorn
  2. Landkreis Nienburg
  3. Landkreis Rotenburg
  4. Stadt Celle

Das Projekt startet am 20. Oktober mit einer Auftaktveranstaltung für die beteiligten Modelljugendämter. Das Projekt wird durch das Institut ArtSet in Hannover begleitet.



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