Anerkennung und Förderung der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach dem SGB XI
Informationen für Leistungsanbieter | Informationen für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag wird im Unterschied zum Pflegegeld nicht regelhaft an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern von den Pflegekassen gegen Vorlage von Rechnungen für tatsächlich in Anspruch genommene Versorgungsleistungen erstattet.
Der Entlastungsbetrag kann unter anderem eingesetzt werden für die Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA). Sie erbringen keine Pflegeleistungen, sondern unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige bei der Bewältigung ihres Alltages im Umfeld von Pflege. Zu ihren Leistungen gehören
- Einzel- oder Gruppenbetreuung von Pflegebedürftigen,
- Entlastung von pflegenden Angehörigen,
- Unterstützung im Alltag durch individuelle Hilfen oder bei der Haushaltsführung.
Hinweise zum Leistungsumfang und Links auf die Anbietersuchportale der Pflegekassen finden Sie in der rechten Infospalte.
Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag
Pflegekassen rechnen den Entlastungsbetrag nur mit Anbieterinnen und Anbietern ab, die eine Anerkennung des Landes als Angebot zur Unterstützung im Alltag erhalten haben.
Seit dem 15.10.2025 benötigen ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer keine formelle Anerkennung. Sie gelten als anerkannt, wenn sie
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mit der pflegebedürftigen Person, für die das Angebot erbracht wird, nicht verwandt oder verschwägert sind, nicht ihre Pflegeperson sind und nicht mit ihr in einem gemeinsamen Haushalt leben,
- gegenüber der pflegebedürftigen Person, für die das Angebot erbracht wird, zum Zweck der Vorlage bei deren Pflegekasse oder deren privaten Krankenversicherungsunternehmen bestätigt, dass sie Fachkraft sind oder eine Schulung oder einen Pflegekurs der Pflegekassen absolviert haben,
- lediglich eine Aufwandsentschädigung verlangen, die 85 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns nicht überschreitet.
Das Formular für die Bestätigung gegenüber der Pflegekasse finden Sie im Downloadbereich (Abrechnungsformular Nachbarschaftshelfer/in ).
Juristische Personen, Personengesellschaften (z. B. GbR, GmbH, Vereine) oder Einzelunternehmen benötigen eine Anerkennung durch die zuständige Anerkennungsbehörde, das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3SL2
Domhof 1
31134 Hildesheim.
Ein Merkblatt zur Anerkennung, das Antragsformular und den Vordruck für die Abrechnung mit den Pflegekassen finden Sie in der rechten Infospalte.
Förderung der Angebote zur Unterstützung im Alltag
Angebote zur Unterstützung im Alltag, die mit haupt- oder ehrenamtlichen Kräften arbeiten, können Fördermittel erhalten, die zu gleichen Teilen vom Land und den Verbänden der Pflegekassen gewährt werden. Gefördert wird die Durchführung von Schulungen zur fachlichen Qualifikation der Einsatzkräfte; Träger mit ehrenamtlichen Einsatzkräften könnnen zusätzlich auch für den Aufbau, die Organisation und Aufrechterhaltung ihrer Angebote eine Förderung erhalten. Das Antragsformular finden Sie in der rechten Infospalte.
Gefördert werden darüber hinaus Maßnahmen zur Unterstützung von ehrenamtlichen Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer.
Die Förderanträge sind ebenfalls an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu richten (s. oben).
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch gerne per Mail über unser Teampostfach AZUA@ls.niedersachsen.de an uns wenden.
Zudem bieten wir Ihnen folgende telefonische Sprechzeiten an:
Montag: | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) |
Dienstag: | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr / 13:00 Uhr - 15:30 Uhr |
Mittwoch: |
09:00 Uhr - 12:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) |
Donnerstag: | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) |
Freitag: | nach Vereinbarung |
Hierzu lassen Sie sich über unsere Telefonzentrale unter der Telefonnummer 05121 304-0 oder 04231 14-0 mit dem Stichwort "Angebot zur Unterstützung im Alltag" mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams 3SL2 verbinden. Eine Direktdurchwahl zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist ebenfalls möglich. Die Liste der Ansprechpersonen finden sie in der rechten Infospalte.
Antragsformular jurPerson
(PDF)
Antragsformular Einzelperson
(PDF)
AZUA Merkblatt Unternehmen und gewerbliche Einzelpersonen
(PDF)
Hinweise zum Leistungsinhalt
(PDF)
Abrechnungsvordruck (jur. Pers./Einzelunternehmen)
(DOCX)
Leistungsnachweis/ Abtretung (jur. Pers./Einzelunternehmen)
(DOCX)
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