Fortbildung: Neues Vormundschaftsrecht 2023 - Was ändert sich für mich?
Titel der Fortbildung |
Neues Vormundschaftsrecht 2023 - Was ändert sich für mich? |
Fortbildungsnummer |
31-23-100 |
Inhalt |
Mit Wirkung zum 01.01.2023 hat der Gesetzgeber das Vormundschaftsrecht grundlegend geändert. Neue Ziele und Strukturprinzipien führen zu neuen Rechtsregeln und -instituten, die Nummerierung der Paragrafen des BGB ändert sich. Wer mit vormundschaftsrechtlichen Fragen befasst ist, muss das neue Recht anwenden. Seit der Umsetzung zum 01.01.2023 gibt es noch nicht so viele veröffentlichte Entscheidungen, dass Praktiker:innen erkennen können, wie Familiengerichte und die Senate der Oberlandesgerichte mit der neuen Rechtslage umgehen. Dennoch braucht es jetzt Strategien und Rezepte, um in laufenden Verfahren das Beste für die betroffenen jungen Menschen zu erreichen und Fehler zu vermeiden. Thematische Schwerpunkte - Ziele der Reform, insbesondere Stärkung des ehrenamtlichen Vormunds - Neue Typen von Pflegern, insbesondere der zusätzliche Pfleger und die Pflegeperson als Vormund, - Der vorläufige Vormund als neue Rechtsfigur - Sinn oder Unsinn? - Vorschlagspflicht des Jugendamts nach Paragraf 53 SGB VIII - Was wollen die Gerichte von mir hören? |
Zielgruppe |
Mitarbeitende und Leitungskräfte aus dem Bereich des Vormundschaftsrechts |
Termin |
02.11. Hannover Tagungshaus St. Clemens Platz a. d. Basilika 3 30169 Hannover |
Referentin/Referent |
Ingo Socha, Richter, Familiengericht Luebeck |
Ort |
Hannover |
Kursgebühr |
85,00 |
Verantwortlich |
Joachim Glaum (inhaltlich), 0511/ 89701-329 Dagmar Toenjes (Verwaltung), 0511 / 89701-332 |