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Aus der Kinder- und Jugendkommission...

Die Arbeit der Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo) in der 18. Legislaturperiode ist abgeschlossen und die 19. Legislaturperiode hat begonnen.

Die KiJuKo setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Landtagsfraktionen und im Weiteren durch Mitglieder, die vom Nds. Landesjugendhilfeausschuss (NLJHA) dafür vorgeschlagen werden. In der konstituierenden Sitzung des NLJHA am 22.11.2022 hat dieser beschlossen, eine Findungskommission zu bilden, die über die Zusammensetzung der KiJuKo in der 19. Wahlperiode berät. Hierzu wurden die Vorschläge von geeigneten Personen von den Mitgliedern des NLJHA und des Vorsitzenden der KiJuKo aus der letzten Wahlperiode vorgelegt.

Gemäß § 16d Abs. 2 Nds. AG SGB VIII ist es der gesetzliche Auftrag der KiJuKo, sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen, insbesondere für deren gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit, für deren Schutz und deren Rechte sowie für die Weiterentwicklung politischer Beteiligungsmöglichkeiten einzusetzen. Sie soll durch Öffentlichkeitsarbeit auch das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedeutsamkeit der Belange von Kindern und Jugendlichen fördern. Die KiJuKo unterbreitet dem für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerium und den im Landtag vertretenen Fraktionen Vorschläge und Empfehlungen und berät das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium zu allen Belangen von Kindern und Jugendlichen.

Um diesem gesetzlichen Auftrag gerecht werden zu können, sollen durch die Besetzung der KiJuKo die Belange und Lebenswelten sämtlicher Altersspannen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen berücksichtigt werden. Die KiJuKo sollte neben Fachvertreter*innen auch aus jungen Menschen bestehen.

Der NLJHA wird die Besetzung der KiJuKo formal voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 09.03.2023 beschließen und die Mitglieder dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung als benennende Behörde vorschlagen. Eine erste Sitzung der KiJuKo wäre dann zeitnah möglich.

Mit großer Gewissheit wird die Kinder- und Jugendkommission sich den aktuellen Themen für die Belange und Lebenswelten sämtlicher Altersspannen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen in Niedersachsen annehmen. Die Kinderrechte in Niedersachsen werden nicht aus dem Blick gelassen, um somit allen Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bessere Chancen für ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.

In der nächsten Ausgabe des Newsletters erfahren Sie Näheres.

Wenn Sie die Arbeit der Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission kennenlernen möchten, schauen Sie sich gerne den Film dazu an: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_amp_familie/kinder_und_jugendkommission_niedersachsen/aufgaben/aufgaben-der-kinderkommission-149781.html

Oder als PDF:

https://soziales.niedersachsen.de/download/161514/Die_gesetzlichen_Aufgaben_der_Niedersaechsischen_Kinder-_und_Jugendkommission_einfach_erklaert..pdf

Gern kann diese Information an Interessierte weitergegeben werden.


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