Bundesrat beschließt am 16.12.2022 Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe
Am 16.12.2022 stimmte der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe zu. Die Regelungen treten zum 01.01.2023 in Kraft.
Das inzwischen geänderte Gesetz sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie für ihre Ehegatt*innen und Lebenspartner*innen aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatt*innen und Lebenspartner*innen vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen.
Der AFET- Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. hat sich gemeinsam mit den Erziehungshilfefachverbänden mit Stellungnahmen und Aufrufen an der Gesetzgebung beteiligt und hat nachfolgende Links zur Verfügung gestellt:
Hier noch zwei Informationen zum Beschluss und zu den neuen Regelungen:
- Tagesordnung der 1029. Sitzung des Bundesrates: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1029/tagesordnung-1029.html;jsessionid=A9A6ECCC520033CA92708317EE701976.1_cid382
- Zum Gesetzestext/DIJuF-Synopse: https://dijuf.de/fileadmin/Redaktion/Hinweise/Eschelbach_Synopse_Abschaffung_Kostenheranziehung_junge_Menschen_zum_01.01.2023.pdf