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Bundesrat beschließt am 16.12.2022 Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

Am 16.12.2022 stimmte der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe zu. Die Regelungen treten zum 01.01.2023 in Kraft.

Das inzwischen geänderte Gesetz sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie für ihre Ehegatt*innen und Lebenspartner*innen aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatt*innen und Lebenspartner*innen vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen.

Der AFET- Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. hat sich gemeinsam mit den Erziehungshilfefachverbänden mit Stellungnahmen und Aufrufen an der Gesetzgebung beteiligt und hat nachfolgende Links zur Verfügung gestellt:

Hier noch zwei Informationen zum Beschluss und zu den neuen Regelungen:

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