Information des MI und des MS für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe
Alle Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, sind impfberechtigt.
Dies umfasst sowohl hauptamtlich, wie auch nebenamtlich oder ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendhilfe.
Termine können über das Impfportal Niedersachsen (www.impfportal-niedersachsen.de) vereinbart werden.