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Information des MI und des MS für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe

Alle Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, sind impfberechtigt.

Dies umfasst sowohl hauptamtlich, wie auch nebenamtlich oder ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendhilfe.

Termine können über das Impfportal Niedersachsen (www.impfportal-niedersachsen.de) vereinbart werden.

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