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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 fordert Inklusion und Teilhabe in allen Lebensbereichen.

Das Land Niedersachsen gewährt daher nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung und ergangener Verwaltungsvorschriften Zuwendungen für Projekte, die die Inklusion von Menschen mit Behinderung auf der Ebene der Städte und Gemeinden fördern. Sie sind Teil oder Beginn eines nachhaltigen und langfristigen Veränderungsprozesses zur Entwicklung eines inklusiven Sozialraums auf lokaler Ebene.

Hierzu gehören insbesondere eine umfassende Barrierefreiheit und Zugänglichkeit sowie eine Infrastruktur für Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Netzwerke, Begegnungen und Treffpunkte. Das Gemeinwesen und der Sozialraum werden vor allem in den Kommunen gestaltet. Dort ist der wesentliche Ansatzpunkt, um inklusive Sozialräume auf lokaler Ebene zu entwickeln.

Zuwendungsberechtigt sind Nds. Kommunen und gemeinnützige Personen des Privatrechts (Vereine/ Verbände).


Ihre Fragen richten Sie bitte an das

Nds. Landesamt für Soziales, Jugend
und Familie - Ast. Lüneburg
z. Hd. Frau Gerland
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

Tel.: 04131/15-3235

Fax: 04131/15-3292


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