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BISS

Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt

Nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) am 01.01.2002 wurden in Niedersachsen die ersten Beratungs- und Interventionsstellen für Menschen (BISS) eingerichtet, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Mit diesen "BISS" fördert das Land einen proaktiven Ansatz, d.h., die mit den BISS kooperierenden Polizeiinspektionen melden Gewaltdelikte aus dem häuslichen Bereich an die BISS, die wiederum Kontakt mit den Opfern aufnehmen, um konkrete Hilfsangebote zu machen.

Das Land Niedersachsen fördert die proaktive Beratung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen sowie Präventions-, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit nach der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind". Diese Richtlinie können Sie rechts unten aufrufen.

Die BISS in Niedersachsen befinden sich in unterschiedlichen Trägerschaften. In jedem Fall sind die Fachkräfte mit anderen speziellen Einrichtungen, wie z.B. Frauenhäusern vernetzt.

Dieses Konzept der proaktiven Beratung hat sich als so erfolgreich herausgestellt, dass das Angebot an BISS seit dem Jahr 2006 flächendeckend ist.

Seit dem 01.01.2006 gibt es in Niedersachsen 29 Beratungsstellen (siehe Erreichbarkeit der BISS auf der rechten Seite).

Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg, Postfach 22 80, 21312 Lüneburg.

Förderung von Frauenhäusern Bildrechte: LS
Erreichbarkeit der BISS

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind.

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