Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Leistungen des Integrationsamtes (früher Hauptfürsorgestelle)
Das Integrationsamt
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fördert und sichert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
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berät schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber bei der Schaffung und Sicherung der Arbeitsplätze.
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gewährt finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber.
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entscheidet unter Abwägung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen über Kündigungsanträge.
Integrationsamt: Beratung
Das Integrationsamt und seine Fachdienste beraten und informieren in allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Zusammenhang stehen. mehrIntegrationsamt: Kündigungsschutz
Das Integrationsamt entscheidet über Anträge auf Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen unter Abwägung der Interessen des schwerbehinderten Menschen und des Arbeitgebers. mehrIntegrationsfachdienst
bietet psychosoziale Betreuung für Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung sowie Hilfen für hörgeschädigte Menschen an. mehrFinanzielle Förderung
Nach den Vorschriften des SGB IX kann das Integrationsamt finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen und an Arbeitgeber erbringen. um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zu sichern. mehrAusgleichsabgabe
Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. mehrSchulungs- und Bildungsprogramm 2020 des Integrationsamtes
Schauen Sie rein - wir haben wieder ein gewohnt umfängliches und informatives Schulungsangebot für Sie zusammengestellt. Mit dem Verzicht auf eine Papierversion und der Onlinestellung unseres Schulungs- und Bildungsprogramms für 2020 werden wir dabei flexibler auf Ihre Bedürfnisse eingehen können. mehr(c) rodolphe trider - adobe.stock.com
Zum Thema weitere Informationen durch die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen