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Arbeitsplätze in der Sachbearbeitung (m/w/d) im Team 3SR1 „Fachaufsicht/Grundsatz SGB IX Feststellungsverfahren; Kostenrecht""

Im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Hauptstelle Hildesheim – sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt die o.g. nach



Entgeltgruppe 10 TV-L



bewerteten Arbeitsplätze zu besetzen. Dienstort ist Hildesheim.

Die Fachgruppe Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren (SR) beschäftigt sich mit der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Gewährung von Nachteilsausgleichen gemäß SGB IX.

Neben der Bearbeitung der Anträge sowie Ausstellung der Schwerbehindertenausweise und Wertmarken stehen die telefonische und persönliche Beratung der Bürgerinnen und Bürger in der Fachgruppe SR im Vordergrund.



Sie können sich bewerben, wenn Sie:

  • über die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Allgemeine Dienste“ verfügen, die Sie durch den erfolgreichen Abschluss - Bachelorgrad oder Diplom (FH) - in einem Studiengang „Allgemeine Verwaltung“, „Öffentliche Verwaltung“ oder vergleichbar erworben haben und sich nicht mehr in der beamtenrechtlichen Probezeit befinden,
  • die Verwaltungsprüfung II erfolgreich absolviert haben oder
  • über das erste / zweite juristische Staatsexamen verfügen. Von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht auch das zweite juristische Staatsexamen erworben haben, wird die Bereitschaft erwartet, im Falle einer Einstellung an verwaltungsbezogenen Qualifikationsmaßnahmen teilzunehmen.



Ihre Aufgaben:

Mit den Arbeitsplätzen ist im Wesentlichen die eigenverantwortliche Wahrnehmung folgender Aufgaben verbunden:

  • Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren im Bereich des SGB IX und des Kostenrechts, Kostenerstattungen an Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Verbände und Privatpersonen

- Einzelfälle des Klage- und Berufungsverfahrens nach dem SGB IX

- Erstellung der Ausführungsbescheide und Anerkenntnisse

- Terminvertretung vor den Sozialgerichten

- Bearbeitung von Eingaben und Dienstaufsichtsbeschwerden

- Einzelfälle der Kostenerstattung an Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und Privatpersonen

- Pauschale Kostenerstattung bei Rechtsvertretung durch Verbände

  • Streitverfahren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

- Erinnerungen und Beschwerden durch und gegen das Land


Ihr Anforderungsprofil

Neben den allgemein notwendigen Voraussetzungen sind im Rahmen der Fachkompetenz für die erfolgreiche Wahrnehmung der Arbeitsplätze von Vorteil:

  • Gründliche und umfassende Fachkenntnisse in den Bereichen des SGB I, SGB IX, SGB X, der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwVO), der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), des Sozialgerichtsgesetzes (SGG), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sowie des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) und angrenzender Rechtsgebiete
  • MS Office Kenntnisse (Word, Excel) und eine ständige Fortbildungsbereitschaft werden vorausgesetzt



Darüber hinaus sind bei der Wahrnehmung der oben genannten Arbeitsplätze folgende persönliche Kompetenzen wünschenswert:

  • Konfliktfähigkeit
  • Erfahrungen im Umgang mit schwierigen Kunden
  • Verhandlungsgeschick
  • Teamfähigkeit
  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
  • Kontaktfähigkeit
  • sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen


Wir bieten

  • interessante und vielseitige Aufgaben, verantwortungsvolle Tätigkeiten und Einbindung in Entscheidungsprozesse
  • selbständiges Arbeiten in einem leistungsstarken Team
  • Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
  • Work-Life-Balance durch flexible und mobile Arbeitszeitmodelle
  • Sozialleistungen wie z. B. vermögenswirksame Leistungen
  • 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr
  • für Tarifbeschäftigte eine jährliche Jahressonderzahlung in Abhängigkeit der Eingruppierung und die im öffentlichen Dienst übliche Zusatzversorgung


Die Arbeitsplätze sind teilzeitgeeignet. Eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit sowie die Durchführung von Dienstreisen sind für die Wahrnehmung der Dienstgeschäfte unabdingbar. Im Übrigen wird die Bereitschaft erwartet, sich ggf. auch in mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen fehlende Kenntnisse anzueignen bzw. vorhandene Kenntnisse zu erweitern.


Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Eine Schwerbehinderung / Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.

Die Niedersächsische Landessozialverwaltung möchte das unterrepräsentierte Geschlecht im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in diesem Bereich beruflich fördern. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt. Es werden auch ausdrücklich Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ angesprochen sich zu bewerben.

Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie die erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Die Informationen für Sie als Bewerberin bzw. Bewerber können Sie von unserer Internetseite herunterladen unter: https://soziales.niedersachsen.de/download/140183

Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie daher Zeugnisse und weitere Anlagen nur in Kopie ein.


Sofern Sie gegenwärtig im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um Angabe Ihrer Eingruppierung sowie um eine schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte gebeten. Bitte geben Sie hierbei Adresse und Ansprechperson der personalaktenführenden Stelle an.


Bei Fragen zur Stellenausschreibung steht Ihnen Herr Oppermann (Tel.: 05121/304-424) zur Verfügung.


Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 03.11.2025 unter Angabe des Aktenzeichens 3Z1.27-03041/3R1 an:



Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Hauptstelle Hildesheim -
Team 3Z1 – Organisation/Personal –
Domhof 1, 31134 Hildesheim



Bewerbungen per E-Mail werden begrüßt.Bitte senden Sie Ihre Unterlagen möglichst zusammengefasst in einem einzigen PDF-Dokument mit einer maximalen Größe von 4MB an:

Bewerbungen@ls.niedersachsen.de


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