Informationen zum Bundesteilhabegesetz und den Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist eines der komplexesten Gesetzeswerke der vergangenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Die erste Stufe des Inkrafttretens zum 01.01.2017 betraf die Jugendhilfe noch nicht, aber die nächsten Stufen des Inkrafttretens beziehen die Kinder- und Jugendhilfe immer stärker ein.
Das Gesetz ist aber insgesamt nicht leicht zu lesen und die konkreten Auswirkungen auf die Jugendhilfe erschließen sich nicht immer sofort.
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg in Stuttgart hat in seinem Rundschreiben vom November 2017 auf wesentliche Auswirkungen des BTHG auf die Kinder- und Jugendhilfe ab dem 01. Januar 2018 hingewiesen.
Das Rundschreiben findet sich unter nachstehendem Link:
Informationsveranstaltung:
Das Landesjugendamt führt am 31.05.2018 eine Informationsveranstaltung zum Thema "Das Bundesteilhabegesetz und seine Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe" durch.