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Sitzung NLJHA am 27.08.2019

Am 27.08.2019 tagte der Landesjugendhilfeausschuss (NLJHA) in der 8. Sitzung der 18. Legislaturperiode des Niedersächsischen Landtags.

Auch diese Sitzung war, wie die vergangene, durch Personalveränderungen im Nds. Landesjugendamt geprägt. Frau Niepel als komm. Leiterin stellte sich vor. Frau Eilers als neue geschäftsführende Stelle des NLJHA ebenfalls. Beide sind seit Juli 2019 tätig. Aktuell läuft das Stellenbesetzungsverfahren für die Leitung des Landesjugendamtes sowie für die Fachgruppenleitung des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. Bewerbungsschluss ist der 12.09.2019. Auch die Teamleitung des Teams JH1 wird vorübergehend kommissarisch wahrgenommen. Sobald die Stellen neu besetzt sind, erfolgt auch eine Anpassung des Organigramms.

Im Kultusministerium (MK) hat Herr Köhler die Aufgabe als Abteilungsleiter der Abteilung 5 - Frühkindliche Bildung, Inklusion, Digitalisierung - übernommen und stellt sich in der November-Sitzung des NLJHA vor.

Kinderschutz ist aktuell auch intern im Nds. Landesjugendamt (LJA) zentrales Thema. 25% einer Stelle sind zentralisiert worden und direkt der Leitung LJA unterstellt. Dadurch soll eine verbesserte zentrale Koordination und Ansprechperson zum Thema Kinderschutz sichergestellt werden.

Frau Dr. Lütke-Entrup gab einen Überblick über aktuelle Förderrichtlinien.


Der Landesjugendhilfeausschuss diskutierte die Reduzierung der Kostenheranziehung junger Menschen bei vollstationären Leistungen der Hilfen zur Erziehung. Nach der geltenden Regelung in § 94 Abs. 6 SGB VIII sind junge Menschen in Pflegefamilien und der Heimerziehung verpflichtet, 75 Prozent ihrer Einkünfte (z.B. als Auszubildende) als Kostenbeitrag einzusetzen. Inwieweit bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, den Kostenbeitrag zu verringern oder ganz auf ihn zu verzichten, ist nicht bekannt. Berichte aus der Praxis lassen jedoch vermuten, dass das nur selten der Fall ist.

In vielen Diskussionsbeiträgen und Stellungnahmen zum Thema wird deutlich, dass eine Kostenheranziehung in Höhe von 75 Prozent zunehmend als problematisch und ungerecht eingeschätzt wird. Auch der Landesjugendhilfeausschuss sieht einen Widerspruch zwischen der geltenden umfangreichen Verpflichtung zur Kostenbeteiligung und dem Gesamtauftrag der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Der NLJHA fordert das Sozialministerium deshalb auf, dass Niedersachsen sich bei der Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe für Regelungen einsetzt, mit denen die Kostenbeteiligung deutlich reduziert wird. Das MS wird im Beschluss weiterhin aufgefordert, einen Vorschlag zur Kompensation der dadurch entstehenden Minderheiten bei den Kommunen zu entwickeln.

Das Kultusministerium ist nunmehr in neue Räumlichkeiten in der Hans-Böckler – Allee 5 in Hannover umgezogen. Die Erreichbarkeit unter den bekannten Telefonnummern bleibt weiterhin gewährleistet. Der Umzug der Landesschulbehörde in die Mailänder Str. 2 in Hannover ist abgeschlossen. Voraussichtlich wird ein neues Postfach eingerichtet, derzeit ist noch das bisherige Postfach aktiv.



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