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Das Niedersächsische Kultusministerium veröffentlicht die neue Richtlinie „Qualität in Kitas“


Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften (Richtlinie Qualität in Kitas) wurde durch das Niedersächsische Kultusministerium im Rahmen der Umsetzung des Gesetztes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Gute-Kita-Gesetz) des Bundes in Kraft gesetzt. Für den Bewilligungszeitraum 01.01.2020 bis 31.07.2023 stehen insgesamt Mittel in Höhe von 359,566 Mio. Euro zur Verfügung.

Über die Richtlinie Qualität in Kitas können u. a. Maßnahmen zur Verbesserung des Personalschlüssels in Kindergartengruppen (Zusatzkräfte Betreuung), zur Gewinnung und Bindung von angehenden Fachkräften als vergütete Zusatzkräfte in Ausbildung (Zusatzkräfte Ausbildung) und zur Entlastung von Einrichtungsleitungen (Zusatzkräfte Leitung) finanziert werden.. Neben Personalausgaben werden auch Sachausgaben für Einführungskurse für Kräfte ohne einschlägige Qualifikation als Zusatzkraft Betreuung und Qualifizierungsmaßnahmen für Einrichtungsleitungen zur Stärkung von Leitungskompetenz gefördert.

Die Grundlage für die Qualifizierung von Leitungskräften bildet ein vom Niedersächsischen Kultusministerium erarbeitetes kompetenzorientiertes Curriculum, welches 120 Unterrichtseinheiten umfasst und die erforderlichen Kompetenzen einer Kita-Leitung beschreibt. Das Curriculum wird im Januar 2020 auf der Website des Kultusministeriums zur Verfügung gestellt.

Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen. Zur Verwendung der Mittel stimmen sie sich mit den Kita-Trägern ihres Zuständigkeitsbereichs ab.

Eine ausführliche Fragen- und Antworten-Liste (FAQ) zur Umsetzung der Richtlinie und weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesschulbehörde hier.


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