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Förderprogramm digitalbonus.vereine.niedersachsen



Über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit von eingetragenen Vereinen aus den Bereichen Sport, Kultur, Musik, Ökologie und Soziales sowie gemeinnützigen Körperschaften (RL Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung können Ausgaben für Investitionen zur Digitalisierung sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert werden. Zuwendungsempfänger sind eingetragene Vereine sowie ähnliche Einrichtungen, die ideellen, musischen, kulturellen, sportlichen, ökologischen oder sozialen Zweck zum Ziel haben.

Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12—16, 30177 Hannover.

Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und zu den Anträgen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen/index.jsp


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