Neue IBN-Projektgruppe § 35a SGB VIII / BTHG
Die umfangreichen Regelungen der Reformstufen des BTHG sind für die Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen umzusetzen. Die Auswirkungen beziehen sich maßgeblich auf die Neuregelung des § 35a Abs. 3 SGB VIII sowie das Teilhabeplanverfahren gemäß § 19 ff. SGB IX mit allen dazugehörigen Verfahrensschritten. In Bezug auf die Umsetzung des Teilhabeplanverfahrens wird auch die Weiterentwicklung des Hilfeplanverfahrens in diesem Bereich einbezogen. Für die Praxis der Jugendämter besteht aufgrund der normativen Änderungen Handlungsbedarf, inwiefern die internen Prozesse, aber auch die Tätigkeit nach Außen anzupassen und neu auszurichten sind und die Rolle als Rehabilitationsträger ausgefüllt werden kann. Darüber hinaus spielt die Partizipation der Kinder und Jugendlichen mit (drohenden) seelischen Behinderungen in den (Verwaltungs-)Prozess eine große Rolle, um den individuellen Rehabilitationsbedarf zu ermitteln und die Auswirkungen der Behinderungen auf die Teilhabe festzustellen.
Diesen Handlungsbedarf bestätigen auch die Ergebnisse, die Im Rahmen einer Befragung des Nds. Landesjugendamtes (NLJA) bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe in Niedersachsen sowie bei Veranstaltungen der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen (IBN) im Jahr 2019 herausgearbeitet wurden. Die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben einen konkreten Bedarf an Unterstützung signalisiert, so dass das NLJA die Beratung und Begleitung dieses Prozesses für die Praxis der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe hier im Rahmen seiner sachlichen Zuständigkeit gem. § 85 SGB VIII übernehmen wird.
Daher ist es das Ziel des NLJA, eine Praxisempfehlung sowie die Ausarbeitung von geeigneten Fortbildungsangeboten zu erarbeiten und hierzu die Fachkompetenz im Rahmen der IBN zu nutzen.
Das NLJA initiiert daher eine Projektgruppe unter Beteiligung von kommunalen Praktikerinnen und Praktikern und unter wissenschaftlicher Begleitung. Zu den Regelungen des BTHG werden die aktuellen Entwicklungen der geplanten SGB VIII-Reform in den Projektgruppenprozess mit einbezogen. Die erste Projektgruppensitzung soll noch im ersten Halbjahr 2020 stattfinden, der gesamte Projektprozess ist für etwa 1 Jahr ausgelegt. Durch die Auswirkungen der Corona-Krise kann sich der Start der Projektgruppe mitunter verzögern.