Digitaler Fachaustausch (FaSta) – Termine und Themen
Der FaSta als neues Online-Austauschformat für Fachthemen der Kinder- und Jugendhilfe befasst sich insbesondere mit den Änderungen des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), denn das sind die aktuellen Herausforderungen für den Arbeitsalltag und die Organisation der Arbeit der Jugendämter vor Ort. Ablaufprozesse sind neu zu ordnen, die Beteiligung der jungen Menschen ist in den Verwaltungsabläufen innerhalb und außerhalb der reinen Leistungsgewährung sicherzustellen. Es stellen sich Fragen zu vielen einzelnen Normen. Der FaSta ist ein fachliches, offenes und diskursiv gestaltetes Format in digitaler Form. Für wen? Der FaSta richtet sich grundsätzlich an die Beschäftigten von örtlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen, die an den Themen inhaltlich interessiert sind und sich zu den Themen austauschen möchten. Wann? Zu festgelegten Terminen, siehe unten. Wie lange dauert der FaSta? 1,5 Stunden von 8.30 – 10.00 Uhr Wie läuft der FaSta ab? Das Landesjugendamt bereiten die Themen inhaltlich auf und geben einen kurzen Input zur Einführung. Im Anschluss erfolgt ein fachlicher Austausch anhand von Leitfragen. Die Teilnehmenden sind herzlich aufgefordert, Anregungen zu geben, um den FaSta interessant, anregend und ansprechend zu gestalten. Wie erfahre ich von den Themen? Die Termine und die Themen werden über den Newsletter JiN und über die Homepage bekannt gegeben. Wo melde ich mich an? Eine Interessenbekundung zur Teilnahme erfolgt unbürokratisch über die Anmeldung unter folgendem Link: Fach-Stammtisch | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (niedersachsen.de. Die Zugangsdaten erhalten Sie ca. 7 Tage vor dem FaSta per E-Mail. Eine Anmeldung ist zu jedem FaSta neu erforderlich, da der Teilnehmerkreis je nach Inhalt/Thema variiert. Die unterschiedliche Zusammensetzung je nach Thema ist ausdrücklich so gewünscht. Der nächste FaSta findet wie folgt statt: Donnerstag, den 02.06.2022, in der Zeit von 8.30 – 10.00 Uhr (Webex-Meeting) Thema: Das Konzept zum Schutz vor Gewalt nach § 45 Abs. 2, Nr. 4 SGB VIII – Fachliche Orientierung des Landesjugendamtes FB I (+II) Zielgruppe: Mitarbeitende von freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe Ein Konzept zum Schutz vor Gewalt zu erstellen ist eine der neuen gesetzlichen Anforderungen für die Träger der betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Doch was sollte ein Konzept zum Schutz vor Gewalt beinhalten und leisten? Wer sollte an einem solchen Konzept mitarbeiten und wer könnte die Einrichtungen unterstützen? Wie können bereits implementierte Bausteine, wie z.B. Beschwerdestrukturen, in das Konzept integriert werden? Wie können die notwendigen, klaren Verantwortlichkeiten hergestellt werden, um Handlungssicherheit für alle Mitarbeitenden und Betreute zu etablieren? Welche Fortbildungen benötigen die Mitarbeitenden, um zukünftig die Präventionsstrukturen weiterzuentwickeln? Und die wichtigste Frage: Wie und wann werden Kinder und Jugendliche selbst an dem Prozess beteiligt? Wie kann die Anwendung und Weiterentwicklung eines „lebenden“ Konzepts gut gelingen? In der Veranstaltung können auch weitere Fragen zur Fachlichen Orientierung zur Erstellung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt des Landesjugendamtes FB I (+II) gestellt werden. Bitte melden Sie sich über die Homepage an: Fach-Stammtisch | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (niedersachsen.de. |