Niedersächsisches Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen
Mit dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ werden Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie unterstützt. Es können mit den Sondermitteln beispielsweise Ferienfreizeiten und Kinder- und Jugendfeste gefördert, Jugendplätze aufgewertet und aufgebaut sowie die Digitalisierung in der Kinder- und Jugendarbeit gestärkt werden. Alle Informationen (Richtlinien, Antragsformulare und Ansprechpartner*innen) zum Niedersächsischen Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.soziales.niedersachsen.de/Startklar-in-die-Zukunft/ Gerne möchten wir Sie auf zwei Neuerungen aufmerksam machen: (1) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von digitalen Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit Die Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von digitalen Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit können wie folgt im Nds. Landesjugendamt beantragt werden: (A) Digitalisierung Kinder- und Jugendarbeit Vereine / Verbände
Kurzbeschreibung: Die Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur der anerkannten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie dazugehörige Verbände und Vereine, die Leistungen nach § 11 oder 12 SGB VIII erbringen. Darüber hinaus können Fortbildungen gefördert werden, die die Themen „Chancen und Gefährdung der Digitalisierung“ beinhalten oder Kompetenzen für die praktische Umsetzung der Digitalisierung vermitteln. Anspruchsberechtigte: Zuwendungsberechtigt sind anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie dazugehörige Verbände und Vereine, die Leistungen nach § 11 oder 12 SGB VIII erbringen. Diese müssen ihren Sitz in Niedersachsen haben und die Maßnahmen in Niedersachsen verwirklicht werden. Ein entsprechender Nachweis ist beizulegen. Unter Berücksichtigung der Ziffer 5.3.1 der Richtlinie beträgt die Zuwendung maximal jeweils 2.000,- €. In Abweichung zu Ziffer 5.3.2 werden die Zuwendungen nach Ziffer 5.3.1 unabhängig von der in der Richtlinie festgeschriebenen Kontingente bewilligt. Nds. Landesjugendamt - Team JH 2 Herr Akay - Telefon: 0511-89701-359 Frau Gräwe - Telefon: 0511-89701-353 E-Mail: Startklar@ls.niedersachsen.de (B) Digitalisierung Kinder- und Jugendarbeit: Landkreise und Städte mit eigenem Jugendamt Kurzbeschreibung: Zuwendungen werden gewährt für die Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Einrichtungen der anerkannten Träger der Jugendarbeit und für Fortbildungen für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit. Gegenstand der Förderung ist zum einen, die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur der anerkannten Träger der Jugendarbeit in Niedersachsen und zum anderen die Planung und Durchführung von Fortbildungen für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit, die die Themen „Chancen und Gefährdung der Digitalisierung“ beinhalten oder Kompetenzen für die praktische Umsetzung der Digitalisierung vermitteln. Anspruchsberechtigte: Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Der Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) wird ermächtigt, die Zuwendung ganz oder teilweise an Gemeinden und Städte sowie öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe weiterzuleiten. Nds. Landesjugendamt - Team JH 1.3 Frau Döring - Telefon: 0511-89701-326 Frau Fiedeldei - Telefon 0511-89701-337 E-Mail: Startklar@ls.niedersachsen.de (2) Start des Förderprogramms: Mitmachen, Mitreden, Mitbestimmen! Kinder- und Jugendbeteiligung in Niedersachsen Ziel ist es, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor Ort zu stärken sowie die Interessen von jungen Menschen in den Mittelpunkt zu rücken – insbesondere im Diskurs mit Politik und Verwaltung. Mehr Informationen: Antje Biniek, Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit Niedersachsen e.V. Telefon: 0511-544 42 77 E-Mail: mitmachen@lag-okja.de homepage: https://jugendarbeit-niedersachsen.de/node/63 (3) Unterstützung des Ehrenamtes Gefördert werden kann der Ausgleich von Verdienstausfällen für berufstätige ehrenamtliche Jugendleiter*innen der auf Landesebene als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände, die von ihrem jeweiligen Arbeitgeber gem. des Gesetzes über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendarbeit und des Jugendsports ohne Lohnfortzahlung freigestellt werden. Die Abwicklung erfolgt durch die Träger, für die das ehrenamtliche Engagement erbracht wird, analog zu den Verfahren bei den jeweiligen Dachorganisationen gem. JFG sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen. Anspruchsberechtigt sind die Jugendverbände, die auf Landesebene als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannt sind. Die Abwicklung wird administrativ umgesetzt durch die landesweiten Dachorganisationen Landesjugendring Niedersachsen e.V., die Sportjugend Niedersachsen e.V., das Landesjugendwerk des BfP Niedersachsen und das Paritätische Jugendwerk e.V. Aktuelle Informationen dazu finden Sie unter: www.soziales.niedersachsen.de/Startklar-in-die-Zukunft/ Weitere Bausteine sind in Vorbereitung und werden zeitnah auf unserer Internetseite veröffentlicht. Die Mitarbeitenden im Nds. Landesjugendamt stehen Ihnen bei Fragen sehr gerne zur Verfügung |