Veröffentlichung des Schwerpunktberichtes der Landesjugendhilfeplanung zum Thema „Strukturen der Vollzeitpflege in Niedersachsen 2018“
Die Landesjugendhilfeplanung veröffentlicht neben den Basisberichten auch Berichte zu aktuellen Schwerpunkten, die ein Feld der Kinder- und Jugendhilfe detaillierter betrachten. Dabei werden Rahmenbedingungen, Leistungen und Wirkungen der Kinder- und Jugendhilfe analysiert und mögliche Empfehlungen für die Weiterentwicklung abgeleitet. Der aktuelle Schwerpunktbericht „Strukturen der Vollzeitpflege in Niedersachsen 2018“ wurde im Februar 2022 veröffentlicht. Dieser Strukturbericht bietet neben einer Vollerhebung der Daten der Pflegekinderhilfe in Niedersachsen zum Stichtag 31.12.2018 die Möglichkeit eines Vergleichs zum Erhebungsjahr 2001, in dem eine in wesentlichen Punkten gleiche Untersuchung zu den Strukturen der Pflegekinderhilfe in Niedersachsen durchgeführt wurde. Dieser Vergleich zeigt die immense Weiterentwicklung der Vollzeitpflege in Niedersachsen in den letzten fast 20 Jahren. Neben vielen Vereinheitlichungen in den kommunalen Pflegekinderdiensten wurden auch zahlreiche Empfehlungen zu den dort beschriebenen Verfahren umgesetzt, die zu gleichen Handlungsweisen im Land führen. Um nur einige erwähnenswerte Punkte zu nennen, werden beispielsweise finanzielle Leistungen für die Pflegepersonen in der Regel nach den in den Empfehlungen niedergelegten Beträgen berechnet. Auch wird von der Mehrheit der Jugendämter das Modul zur Berechnung der Personalkapazitäten, wie es in den Empfehlungen vorliegt, herangezogen. Außerdem gewähren alle Jugendämter weitere Hilfen zur Erziehung in Pflegefamilien, und behandeln damit die Pflegefamilien analog zu allen anderen Familien. Diese positive Entwicklung ist in vielen Bereichen zu verzeichnen und trägt dazu bei, die Qualität der Vollzeitpflege in Niedersachsen zu sichern sowie stetig weiter zu verbessern. Der Bericht steht auf der Homepage als Pdf- Dokument zur Verfügung und kann bei Bedarf als Druckwerk auch bei Bodil Dörres (Bodil.Doerres@ls.niedersachsen.de) bestellt werden. |