AFET-Umfrage 2023: Bestandsaufnahme zur Umsetzung des § 20 SGB VIII
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen bei öffentlichen Trägern
Im Auftrag des BMFSFJ befasst sich der AFET-Bundesverband für Erziehungshilfen e.V. mit der Umsetzung des §20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen. Mit diesem fachlichen Schwerpunkt setzt der AFET seine kontinuierliche Arbeit im Kontext der interdisziplinären AG Kinder psychisch kranker Eltern (AG KpkE) für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe fort.
Ziel des AFET ist es, eine Arbeitshilfe für öffentliche und freie Träger zu erarbeiten, die die Umsetzung von Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern und darüber hinaus durch konkrete Anregungen unterstützt. Ein erster Schritt hierzu ist die Umfrage bei öffentlichen Trägern (Jugendämtern) zur Bestandsaufnahme bisheriger Initiativen zur Umsetzung des §20 SGB VIII.
Wir bitten bundesweit alle Jugendämter, uns bei der Bestandsaufnahme zur Umsetzung des § 20 SGB VIII zu unterstützen und den Fragebogen durch eine Person mit Wissen um den Umsetzungsstand des § 20 SGB VIII auszufüllen – i.d.R. Jugendamtsleitungen oder Jugendhilfeplaner*innen.
Wir bitten Sie, uns bei der Bestandsaufnahme zur Umsetzung des § 20 SGB VIII zu unterstützen und den Fragebogen auszufüllen. Die Umfrage dauert ca. 8 min. Falls bislang keine Befassung mit der Umsetzung erfolgt ist, bitten wir ebenfalls um Beantwortung des Fragebogens. In diesem Fall beträgt die Bearbeitungszeit lediglich ca. 3 min.
https://www.soscisurvey.de/Erziehungsberatungsstellen/
Die Befragung läuft bis zum 1.Mai 2023.
Die Ergebnisse der Erhebung werden allen Jugendämtern zur Verfügung gestellt, in der AFET-Fachzeitschrift „Dialog Erziehungshilfe“ publiziert und bei einem digitalen Fachtag im Herbst 2023 präsentiert.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Dr. Benjamin Strahl.