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Start und Aufbau des Nds. Netzwerks Verfahrenslotse

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Zum 01.01.2024 tritt die zweite Reformstufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in Kraft. Hiermit verbunden ist die verbindliche Implementierung des Verfahrenslotsen gem. § 10b SGB VIII.

Der Umsetzungsstand der Verfahrenslotsen stellt sich bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in Niedersachsen sehr unterschiedlich dar. Es gibt bereits Jugendämter, die die Aufgaben des Verfahrenslotsen als Modellprojekt oder im Regelbetrieb umgesetzt haben. Andere Jugendämter haben schon Konzepte zu Verfahrenslotsen erstellt, wiederum andere haben sich aufgrund der sonstigen Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe noch nicht oder wenig mit dem Thema Verfahrenslotse befasst. Der Stand der Umsetzung in den Kommunen ist hierzu also sehr unterschiedlich.

Da die Aufgabe des Verfahrenslotsen allerdings mit einem Rechtsanspruch verbunden ist, hat jedes Jugendamt die normative Verpflichtung, die Aufgabe des Verfahrenslotsen ab dem 01.01.2024 vorzuhalten.

Um dem unterschiedlichen Stand und den Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten dieser neuen gesetzlichen Aufgabe gerecht werden zu können, wurde im Rahmen der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen (IBN) die Idee erarbeitet, ein landesweites „Netzwerk Verfahrenslotse“ zu gründen.

Ziel ist es, die vielen Grundsatzfragen bzgl. der neuen gesetzlichen Aufgabe Verfahrenslotse gem. § 10b SGB VIII zu den Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten - die alle Jugendämter gleichsam betreffen - im Rahmen dieses Netzwerks gemeinsam zu erörtern und Handlungs- sowie Lösungsansätze zu erarbeiten. Die Inhalte und Ergebnisse der Netzwerktreffen sollen in einer Art „Digitales Qualitätshandbuch“ allen Jugendämtern zur Verfügung stehen und stetig fortgeschrieben und aktualisiert werden. Das digitale Qualitätshandbuch befindet sich aktuell im Aufbau und wird auf der Homepage der IBN www.ib-niedersachsen.de einsehbar sein.

Der Aufbau des Netzwerks wird zu Beginn wissenschaftlich begleitet. Das Landesjugendamt führt die Netzwerktreffen sowohl in digitaler Form, als auch Formate in Präsenz durch. Die Form der Treffen variieren je nach Inhalten und Erfordernissen der Themen, z.B. Stellenbeschreibungen, Kompetenzanforderungen, organisationale Zuordnung mit Wahrung der Unabhängigkeit oder dem Aufbau eines Berichtswesen.

Die Teilnahme am „Netzwerk Verfahrenslotse“ steht ausdrücklich für alle Kommunen offen, auch wenn noch völlig ungeklärt ist, wie die Aufgabe Verfahrenslotse gem. § 10b SGB VIII bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe überhaupt realisiert werden kann oder soll. Das erste Netzwerktreffen hat am 08.02.2023 stattgefunden, dass zweite erfolgt am 05.04.2023. Aktuell werden die Netzwerktreffen aufgrund der Basisarbeit und den Bedarfen der Jugendämter in 8wöchentlichen Abständen terminert. Später ist angedacht, die Netzwerktreffen je Quartal durchzuführen. Aktuell nehmen bereits 35 Jugendämter am Netzwerk teil. 1-2 feste Ansprechpersonen wurden je Kommune für eine kontinuierlichen Mitarbeit für das Netzwerk benannt. Eine Teilnahme ist freiwillig und ein Einstieg jederzeit problemlos möglich.

Bei Interesse an der Mitarbeit oder Nachfragen zu Zielen und Inhalten des Netzwerks ist dies jederzeit unter ibn@ls.niedersachsen.de möglich.


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