Niedersachsen klar Logo

Neue Ansätze zur Verbesserung der Hebammenversorgung

Hebammen begleiten werdende Mütter und Väter von Beginn der Schwangerschaft an und bilden somit eine wichtige Anlaufstelle für Eltern bei Fragen rund um die Geburt des Kindes, was durch das SGB V als gesetzliche Leistung finanziert wird. Familienhebammen sind zusätzlich qualifizierte Hebammen, die Eltern und Familien in belasteten Lebenssituationen in der gesundheitlichen Versorgung, sowie in psychosozialen Belangen unterstützen. Sie erfahren in ihrer Rolle ein hohes Maß an Vertrauen von den Familien und können somit aufgrund des niedrigschwelligen Zugangs als „Türöffner“ für die Inanspruchnahme von weiteren Unterstützungsleistungen dienen.

Aus diesem Grund bildet der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen einen der wesentlichen Förderschwerpunkte in der Bundesinitiative Frühe Hilfen. Weiterhin sehen wir die engmaschige Verbindung des Einsatzes bzw. auch der Problemlagen zu dem Beruf der Hebammen. Aufgrund der hohen Nachfrage an Familienhebammenleistungen hat man nach der ersten Programmphase entschieden, die Zugangswege für angehende Fachkräfte Früher Hilfen zu erleichtern. Dazu wurde auch Familien- Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen die Möglichkeit der Zusatzqualifikation eröffnet, um diese zusätzlich als Fachkräfte Früher Hilfen einsetzen zu können. Damit wurde bereits frühzeitig ein erster Ansatz vollzogen, um die Versorgung der Familien insbesondere in belasteten Lebenssituationen sicherzustellen. In Niedersachsen erfolgt die Durchführung dieser Zusatzqualifikation – bundesweit einmalig mit der Möglichkeit des Abschlusses mit staatlicher Anerkennung – durch die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ mit Sitz in Hannover.

Im Rahmen der Tätigkeit der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen in Niedersachsen ist anhand der Verteilung der Fördermittel im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen die Wichtigkeit des Einsatzes von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen ebenfalls zu erkennen. Über die Fördermittel wird nur ein Teil der Finanzierung von Familienhebammenleistung abgedeckt, viele Kommunen bezuschussen diesen Bereich zudem aus ihrem kommunalen Haushalt.

Der Bedarf an Ausweitung der Hebammenversorgung ist in Niedersachsen weiterhin gegeben, und genießt einen hohen Stellenwert. Dazu hat auch die Niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt in einer Rede zur Hebammenversorgung öffentlich Stellung genommen. Sie betont darin die Wichtigkeit der Arbeit des Berufsfeldes und die Notwendigkeit der Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen. Die Ministerin verweist in ihrer Rede auf die gesetzlichen Vorgaben des SGB V und beschreibt zusätzlich die Maßnahmen der Landesregierung.

Ein qualitativer Ansatz in der Verbesserung der Versorgungsstruktur erfolgte durch das neue „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (Präventionsgesetz - PrävG) des Bundes, dass im Juli 2015 in Kraft getreten ist.. Dort wurde in Art 1 Nr. 12 der § 24 d des SGB V insoweit geändert, als dass dieRegel-Hebammenleistungen 12 Wochen nach der Geburt statt bisher 8 Wochen nach der Geburt in Anspruch genommen werden können. Trotz der bereits erfolgten Maßnahmen wird deutlich, dass weitere Ansätze zur besseren Hebammenversorgung notwendig bleiben. Die aktuelle Situation hat gravierende Auswirkung auf die Fachkräfte der Frühen Hilfen, denn durch den Mangel an diesen Fachkräften bedarf es weitgehender Lösungen. Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen Niedersachsen und andere Bundesländer haben sich dieser Aufgabe angenommen und sind auf dem Weg über mögliche Lösungen und Erfahrungen auch auf Bundesebene zu diskutieren.

Link zur Stiftung „Eine Chance für Kinder“: http://www.eine-chance-fuer-kinder.de/

Link zur Rede der Sozialministerin: http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/hebammenversorgung-154020.html

Link zur Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz: https://www.vdek.com/LVen/NDS/presse/pressemitteilungen/2016/20161027.html


Zurück zum Newsletter


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln