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Das BMFSFJ lud ein zum jährlichen Fachgespräch „Auslandspädagogische Maßnahmen“

Grupenbild mit Teilnehmern des BMFSFJ Fachgespräch Bildrechte: privat

Am 16. Januar 2020 haben sich in Berlin die Vertreter*innen des Bundesverbandes Individual- und Erlebnispädagogik e.V. (BE), die Vertreter*innen des Arbeitskreises für Auslandspädagogische Maßnahmen (AKA) des Niedersächsischen Landesjugendamtes, Vertreter*innen des AIM und Vertreter*innen des Paritätischen Gesamtverband mit Vertreter*innen des Bundesfamilienministeriums, des Auswärtigen Amtes, des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, dem Bundesamt für Justiz, sowie dem einem öffentlichen Träger der Jugendhilfe, zum jährlichen Fachgespräch über Hilfen zur Erziehung (HzE) im Ausland getroffen.

Zu aktuellen sowie grundsätzlichen Fachthemen wurde sich ausgetauscht und gemeinsam konstruktiv diskutiert. Die Vertreter*innen der Fachverbände berichteten über den weiteren Zerfall der professionellen Netzwerke in einigen Zielländern (insbesondere: Spanien, Griechenland) und den daraus resultierenden dramatischen Folgen für Kinder, Jugendliche und Träger im Inland sowie in den Zielländern. Damit werden qualifizierte, erprobte, wirkungsvolle und dringend benötigte Betreuungsangebote weiter reduziert. Insgesamt steigt die Nachfrage nach HzE im Ausland, weil es in Deutschland zu wenig qualifizierte und sinnvolle Betreuungsangebote für bestimmte Adressatengruppen gibt. Selbstkritisch wurden auch die aktuellen Entwicklungen und verstärkten Tendenzen zu „Wildwuchs– Unterbringungen“, d.h. Jugendliche werden verstärkt auch ohne Genehmigung „unter dem Radar“ in Zielländern untergebracht, diskutiert.

Die Kernpunkte der Veränderungen und die zu erwartenden Auswirkungen für die Praxis aufgrund der Novellierung der Verordnung „Brüssel IIa“ werden folgende sein:

• das Antragsverfahren wird an einigen Stellen vereinheitlicht werden, jedoch die nationalen Bestimmungen nicht komplett ablösen.

• das Konsultationsverfahren soll zukünftig innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Eine Rechtsfolge für den Fall der Nicht– Einhaltung dieser Frist ist nicht vorgesehen.

Abschließend beendete Frau Dr. Schmidt–Obkirchner (Leiterin des Referats Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe) das konstruktive Treffen mit der Versicherung der Absicht, weiterhin gemeinsam um gute Lösungen zu ringen und das Hilfe–Segment erhalten zu wollen.

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