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Chance nutzen: Qualitätsentwicklungsprojekte für Nds. Jugendämter als individuelles Inhouse-Angebot

Die Qualitätsentwicklung gemäß § 79a SGB VIII ist als rechtlich bindende Aufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Modellprojekts zur partizipativen Entwicklung von fachlichen Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII wird auch im Jahr 2021 für bis zu sechs niedersächsischen Jugendämtern die Möglichkeit geboten, ihre Qualitätsentwicklung professionell begleiten zu lassen.

Bei den Qualitätsentwicklungsprozessen liegt der Schwerpunkt auf einer Prozess- und Strukturanalyse der Organisation sowie auf der Beteiligung der Mitarbeitenden. Verschiedene Qualitätsbereiche werden gemeinsam mit Führung und Mitarbeitenden des Jugendamts ausgewählt. Themenspezifische Workshops vermitteln das grundlegende Wissen zu Aspekten der Qualitätsarbeit wie Schlüsselprozesse, externe Kooperationen, Evaluation, Führung, Personal etc. und geben viel Raum für die gemeinsame Entwicklung passender Methoden und Verfahren. Zum Abschluss der Prozessbegleitung, die etwa ein Jahr läuft, wird der Projektverlauf systematisch reflektiert und es werden Schlussfolgerungen für die Verstetigung der Qualitätsarbeit getroffen.

Die entstehenden Beratungskosten für diese Qualifizierungsmaßnahme werden zur Hälfte durch das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gefördert.

Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Jugendamt intern weiterzuentwickeln! Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie können effiziente und vielseitige Alternativen zur Durchführung des Projekts von dem durchführenden Institut angeboten werden, zum Beispiel die vollständige oder teilweise Durchführung der Workshops online sowie Varianten für die pandemiegerechte Durchführung von Präsenzveranstaltungen.

Die konkreten Inhalte und Voraussetzungen zur Teilnahme können Sie unter folgendem Link nachlesen:

https://www.fobionline.jh.niedersachsen.de/detail.php?urlID=2855

Achtung! Aufgrund der Corona bedingten Auswirkungen auf die öffentlichen Träger der Jugendhilfe wurden die Zugänge zu dieser Inhouse-Maßnahme gelockert! Die Bewerbungsfrist endet am 31.08.2021. Bitte fragen Sie gezielt nach! Frau Eilers vom Nds. Landesjugendamt steht Ihnen für Fragen gern zur Verfügung, Tel. 0511/89701-304 oder per Mail an Friederike.Eilers@ls.niedersachsen.de.


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