Beitrag zum Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschuss vom 20.05.2025
Eröffnet wurde die Sitzung mit den aktuellen Informationen aus der Verwaltung des Landesjugendamtes. Berichtet wurde u.a. über Zahlen aus der Landesverteilstelle sowie den Sachstand der erlaubnispflichtigen Einrichtungen sowie über verschiedene Maßnahmen, die dem FK-Mangel entgegenwirken und das System der Jugendhilfe entlasten sollen.
Ganz aktuell wurde vom Stand des Niedersächsischen Landeskinderschutzgesetzes berichtet. Die Niedersächsische Landesregierung hat am 19. Mai 2025 das Gesamtkonzept Kinderschutz für die Jahre 2025 bis 2030 beschlossen. Ziel ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Land deutlich zu stärken und ihnen mehr Möglichkeiten zur Beteiligung an ihren eigenen Angelegenheiten zu geben. Das Konzept umfasst sowohl gesetzliche als auch nicht-gesetzliche Maßnahmen, die zunächst die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Landes abdecken und später um weitere Handlungsfelder ergänzt werden sollen.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Verbesserung der Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen und Akteur:innen im Kinderschutz. Dazu werden Fortbildungsangebote ausgebaut, Netzwerke gestärkt und ein Beirat Kinderschutz gegründet, in dem Ministerien, kommunale Spitzenverbände und die Wissenschaft vertreten sind. Fachkräfte und Ehrenamtliche erhalten mehr Beratung und Unterstützung.
Die Landesregierung will zudem die finanzielle Absicherung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen verbessern und das Aufgabenspektrum der forensischen Kinderschutzambulanz erweitern. Auch in strafrechtlichen Fällen soll der Opferschutz durch eine kindgerechtere Beteiligung und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für audiovisuelle Vernehmungen gestärkt werden.
Weitere Maßnahmen sehen vor, Lotsendienste in Geburts- und Kinderkliniken zu unterstützen, um Familien frühzeitig zu sensibilisieren, und Schulen zur Entwicklung von Schutzkonzepten zu verpflichten – wie es bereits für Kindertageseinrichtungen gilt.
Mit der Entwicklung eines Landeskinderschutzgesetzes sollen die beschlossenen Maßnahmen rechtlich verankert werden. Niedersachsen setzt damit ein klares Zeichen für eine kindgerechte Gesellschaft, in der der Schutz von Kindern und Jugendlichen oberste Priorität hat.
Im weiteren Verlauf hat sich der neue Abteilungsleiter der Abteilung 5 des Niedersächsischen Kultusministeriums, Herr Dr. Dag Danzglock, vorgestellt.
Besonders interessant war die Mitteilung des aktuellen Standes des TSI-Projektes von Frau Dr. Monika Lütke-Entrup.
Das Land Niedersachsen beteiligt sich am TSI-Projekt, das von der Europäischen Union gefördert und gemeinsam mit UNICEF sowie der Europäischen Kommission umgesetzt wird. Ziel des Projekts ist es, die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung im Land deutlich zu verbessern und die Chancengleichheit für alle Kinder zu erhöhen.
Im Rahmen des TSI-Projekts werden internationale Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern analysiert, um erfolgreiche Konzepte in Niedersachsen zu übernehmen und weiterzuentwickeln. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Förderung sozio-emotionaler Kompetenzen sowie grundlegender Fähigkeiten im Bereich Lesen, Schreiben und Rechnen. So sollen alle Kinder – unabhängig von ihrer Herkunft – optimal auf den Schuleintritt vorbereitet werden.
Das Projekt läuft von August 2024 bis Ende 2026 und bringt verschiedene Akteur:innen aus der Praxis, Wissenschaft, Politik und Verwaltung an einen Tisch. Gemeinsam entwickeln sie Empfehlungen und Maßnahmen, die in die Arbeit der Kindertageseinrichtungen, Jugendämter und Bildungseinrichtungen einfließen. Begleitet wird das Projekt durch Fachtagungen und öffentliche Veranstaltungen, die den Austausch und die Weiterbildung fördern.
Mit dem TSI-Projekt setzt Niedersachsen ein starkes Zeichen für die Bedeutung frühkindlicher Bildung und investiert gezielt in die Zukunftschancen seiner jüngsten Bürgerinnen und Bürger.
Der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss widmet sich im Rahmen einer eigenen Unter-AG der kritischen Selbstreflexion: Gemeinsam setzen sich Mitglieder mit der Frage auseinander, inwieweit ihre Arbeit und ihre Strukturen tatsächlich inklusiv sind. Ziel ist es, bestehende Abläufe und Entscheidungsprozesse zu überprüfen und gezielt Maßnahmen zu entwickeln, um die Teilhabe aller Beteiligten zu stärken und Barrieren abzubauen. Die Ergebnisse und Empfehlungen der Unter-AG sollen in die weitere Arbeit des Gremiums einfließen und dazu beitragen, Inklusion nicht nur als Ziel, sondern als gelebte Praxis zu verankern.
Auch die Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo) platzierte einen Beitrag.
Die Kommission setzt sich aktiv für die Umsetzung und Stärkung der Kinderrechte im Land ein. Besonderes Augenmerk legt sie darauf, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen und diese in allen Lebensbereichen – besonders in der Schule – wahrnehmen können.
Aktuell empfiehlt die KiJuKo, dass Kinderrechte als fester Bestandteil im Unterricht von der 1. bis zur 12. Klasse vermittelt werden. Die Kommission unterstützt das Kinderrechteschulnetzwerk, das die Kinderrechte in Grundschulen verankert, und fordert eine transparente Auswertung der Erfahrungen, um die Arbeit auch auf andere Schulen auszuweiten. Besonders wichtig ist es der KiJuKo, die Vermittlung von Kinderrechten auch an weiterführenden Schulen zu stärken, damit Kinder und Jugendliche in jeder Lebensphase ihre Rechte kennen und einfordern können.
Im weiteren Verlauf hat der NLJHA die Halbzeitbilanz zur Legislaturperiode vorgestellt.
Die Sitzung schloss mit einem Workshop im Rahmen der Diskussion zum Schwerpunktbericht politische Beteiligung – Entwicklung von Beteiligungsformaten auf Landesebene. Dabei wurden die Landesebene, kommunale Ebene und die flankierenden Maßnahmen in einem regen Austausch genauer betrachtet.
Die nächste Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses findet am 25.09.2025 in der Zeit von 10.00 – 16.00 Uhr in der katholischen Akademie in Hannover statt.