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Überarbeitung der Handlungsempfehlung § 35a SGB VIII

Seit Herbst 2020 überarbeitet eine Projektgruppe der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen (IBN) die Handreichung zum § 35a SGB VIII und passt diese unter Berücksichtigung der Regelungen des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz und der SGB VIII Reform durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz an.

Die IBN-Projektgruppe wird die im Jahr 2012 veröffentlichte Handreichung zum § 35a SGB VIII zu überarbeiten und auf die aktuelle Rechtslage anzupassen. Es ist das Ziel, die Neuerungen der umfangreichen Regelungen der Reformstufen des BTHG in der Kinder- und Jugendhilfe Niedersachsen einzuarbeiten und eine Praxisempfehlung sowie die Ausarbeitung von geeigneten Fortbildungsangeboten zu erarbeiten.

Die Projektgruppe hat dabei auch den Gesetzgebungsprozess des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Auge behalten und berücksichtigt in der Erarbeitung der Handreichung nun auch die Anforderungen durch das Inkrafttreten des neuen SGB VIII am 10.06.2021.

Die Projektgruppe arbeitet praxisnah unter Beteiligung von kommunalen Praktikerinnen und Praktikern und wird wissenschaftlich durch die Institute Perspektivkonzept und Jufa-Institut begleitet. Die Projektgruppe besteht aus 15 Teilnehmenden aus 13 nds. Jugendämtern. Dadurch fließt eine große Vielfalt an Organisationsformen und eine hohe Fachlichkeit in die Handreichung ein.

Durch die Auswirkungen und Einschränkungen der Corona-Pandemie konnten die Sitzungen nur in Form von Videokonferenzen durchgeführt werden. Trotzdem gelang es, aufgrund der hohen Motivation der Mitwirkenden, erkenntnisreiche Arbeitsergebnisse zu erarbeiten.

In einer zweitägigen Klausurtagung Ende September 2021, die glücklicherweise in Präsenz stattfinden konnte, wurde bereits konkret an der neuen Handreichung gearbeitet. Dazu gehören auch konkrete Formularvorschläge und Arbeitshilfen für das Verfahren in Fällen nach § 35a SGB VIII vom Antrag bzw. von der Beratung bis zur Leistungsentscheidung.

Aufgrund der Komplexität der Rechtslage und den folgenden Stufen des KJSG mit dem Ziel der „großen Lösung“ wird die Handreichung ein erster `Aufschlag´ sein, der weiter fortgesetzt werden soll. Die Fertigstellung ist bis Ende 2021 geplant.

Informationen zum weiteren Verlauf der Projektgruppe und zur Veröffentlichung der Handreichung § 35a SGB VIII unter Berücksichtigung des BTHG und KJSG erfolgen über diesen Newsletter.


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