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Update: Nds. Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ – Vergabe von Restmitteln

Nach Ende der allgemeinen Antragsfrist zum 01.09.2022 stehen noch Restmittel zur Verfügung.

Die Restmittel können in den folgenden Bausteinen beantragt werden:

1. Die Antragsfrist bei den Richtlinien Kinder- und Jugendfeste, Schaffung von Jugendplätzen sowie Sprach-Camps wird bis zum 15.11.2022 verlängert. Die Anzahl der förderfähigen Jugendplätze nach Einwohnerzahl ist aufgehoben.

Die Durchführungszeiträume bleiben bestehen:

• Kinder- und Jugendfeste: Mittelverausgabung bis 30.06.2023.

• Aufwertung und Schaffung von Jugendplätzen: Mittelverausgabung bis Ende 2023 (Ausnahme).

• Sprachcamps: Mittelverausgabung bis 30.06.2023.

2. Bei der Richtlinie Internationale Jugendbegegnungen, Kinder- und Jugendfreizeiten, eintägige Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen gibt es vom 01.10.2022 bis zum 15.11.2022 eine neue Antragsrunde.

In der neuen Antragsrunde können ausschließlich Maßnahmen beantragt werden, die im Zeitraum vom 27.01.- 16.04.2023 durchgeführt werden.

Bitte benutzen Sie bei der Antragstellung die auf unserer Internetseite eingestellten Antragsformulare: https://soziales.niedersachsen.de/Startklar-in-die-Zukunft/aktionsprogramm-startklar-in-die-zukunft-205075.html und beachten Sie die jeweiligen Ansprechpersonen.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.


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