Niedersächsisches Aktionsprogramm "Startklar in die Zukunft"
zuletzt aktualisiert: 30. März 2022
Mit dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ werden Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie unterstützt. Es können mit den Sondermitteln beispielsweise Ferienfreizeiten und Kinder- und Jugendfeste gefördert, Jugendplätze aufgewertet und aufgebaut sowie die Digitalisierung in der Kinder- und Jugendarbeit gestärkt werden.
Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen und der Antragsstellung.
Hinweis: Die Anträge können nur in Papierform eingereicht werden.
Präsentation & Download
Vorstellung aller Bausteine des Aktionsprogramms für Kinder und JugendlicheMaßnahmen im Programm „Startklar in die Zukunft“ für Kinder und Jugendliche:
Über die nachstehende Auflistung der Maßnahmen gelangen Sie direkt zu den Details der entsprechenden Richtlinie, den Antragsunterlagen sowie zu den Ansprechpersonen.Beantragung im Nds. Landesjugendamt:
- Kinder- und Jugendfeste in Kommunen
- Aufwertung und Schaffung von Jugendplätzen
- Sprach-Camps
- Digitalisierung Kinder- und Jugendarbeit: Vereine / Verbände
- Digitalisierung Kinder- und Jugendarbeit: Landkreise und Städte mit eigenem Jugendamt
- Unterstützung von Familien
- Internationale Jugendbegegnungen, Kinder- und Jugendfreizeiten, eintägige Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen
Beantragung bei kooperierenden Partnerinnen und Partnern
Maßnahme:
Kinder- und Jugendfeste in Kommunen
Richtlinie:
Die Richtlinie finden Sie HIER
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden Ausgaben für die Planung, Durchführung und Nachbereitung von kostenfreien Kinder- und Jugendfesten, Zielgruppe von 6 bis 27 Jahre.
Anspruchsberechtigte:
Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Die Zuwendung kann an Gemeinden und Städte sowie öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und gemeinnützige Vereine und Verbände weitergeleitet werden.
Ansprechpersonen:
Nds. Landesjugendamt - Team JH 1.3
Frau Döring - Telefon: 0511-89701-326
Frau Fiedeldei - Telefon: 0511-89701-337E-Mail: Startklar@ls.niedersachsen.de
Antragsunterlagen:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Kinder- und Jugendfesten
Maßnahme:
Aufwertung und Schaffung von Jugendplätzen
Richtlinie:
Die Richtlinie finden Sie HIER
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden Ausgaben für die Schaffung und Aufwertung von Jugendplätzen (Treffpunkte für junge Menschen) mit dem Ziel, eine nachhaltige und qualitative Aufenthaltsmöglichkeit für junge Menschen ab 14 Jahre in ihren Quartieren zu schaffen, z. B. Bolzplätze, Skaterparks etc.
Anspruchsberechtigte:
Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Die Zuwendung kann an Gemeinden und Städte sowie öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und gemeinnützige Vereine und Verbände weitergeleitet werden.
Ansprechpersonen:
Nds. Landesjugendamt - Team JH 1.3
Frau Döring - Telefon 0511/89701-326
Frau Fiedeldei - Telefon 0511/89701-337
E-Mail: Startklar@ls.niedersachsen.de
Antragsunterlagen:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Schaffung von Jugendplätzen in den Kommunen
Maßnahme:
Richtlinie:
Die Richtlinie finden Sie HIER
Kurzbeschreibung:
Zuwendungen werden gewährt für die Planung, Durchführung und Nachbereitung von ein- oder mehrtägigen Sprach-Camps mit dem Ziel, die Kompetenzen junger Menschen in der deutschen Sprache zu verbessern.
Anspruchsberechtigte:
Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Die Zuwendung kann an Gemeinden und Städte sowie öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und gemeinnützige Vereine und Verbände weitergeleitet werden.
Ansprechpersonen:
Nds. Landesjugendamt - Team JH 1.3
Frau Döring - Telefon: 0511-89701-326
Frau Fiedeldei - Telefon 0511-89701-337
E-Mail: Startklar@ls.niedersachsen.de
Antragsunterlagen:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Sprachcamps in den Kommunen
Maßnahme:
Digitalisierung Kinder- und Jugendarbeit Vereine / Verbände
Richtlinie:
Die Richtlinie finden Sie HIER
Kurzbeschreibung:
Die Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur der anerkannten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie dazugehörige Verbände und Vereine, die Leistungen nach § 11 oder 12 SGB VIII erbringen. Darüber hinaus können Fortbildungen gefördert werden, die die Themen „Chancen und Gefährdung der Digitalisierung“ beinhalten oder Kompetenzen für die praktische Umsetzung der Digitalisierung vermitteln.
Anspruchsberechtigte:
Zuwendungsberechtigt sind anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie dazugehörige Verbände und Vereine, die Leistungen nach § 11 oder 12 SGB VIII erbringen. Diese müssen ihren Sitz in Niedersachsen haben und die Maßnahmen in Niedersachsen verwirklicht werden. Ein entsprechender Nachweis ist beizulegen.
Antragsunterlagen:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Stärkung von digitalen Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit für Verbände / Verbände
Ansprechpersonen
Nds. Landesjugendamt - Team JH 2
Herr Akay - Telefon: 0511-89701-359
Frau Gräwe - Telefon: 0511-89701-353
Maßnahme:
Digitalisierung Kinder- und Jugendarbeit: Landkreise und Städte mit eigenem JugendamtRichtlinie:
Die Richtlinie finden Sie HIER
Kurzbeschreibung:
Zuwendungen werden gewährt für die Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Einrichtungen der anerkannten Träger der Jugendarbeit und für Fortbildungen für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit.
Anspruchsberechtigte:
Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Die Zuwendung kann an Gemeinden und Städte sowie öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe weitergeleitet werden.
Ansprechpersonen:
Nds. Landesjugendamt - Team JH 1.3
Frau Döring - Telefon: 0511-89701-326
Frau Fiedeldei - Telefon 0511-89701-337
E-Mail: Startklar@ls.niedersachsen.de
Antragsunterlagen:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Stärkung von digitalen Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit in den Kommunen
Maßnahme:
Kurzbeschreibung:
Im Rahmen des Sonderfonds schwächt die Stiftung "Familie in Not" die psychoszialen Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche durch Zuschüsse zur Teilhabe an gemeinschaftlichen Aktivitäten ab.
Anspruchsberechtigte:
Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Niedersachsen. Vorrangig werden Alleinerziehende und Familien mit 2 oder mehr kindergeldberechtigten Kindern gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist die Unterschreitung festgelegter Einkommensgrenzen.
Ansprechpersonen:
Nds. Landesjugendamt - Team JH 4
Frau Böhnke-Vogt - Telefon: 0511-89701-388
E-Mail: stiftungsbuero@ls.niedersachsen.de
Antragsunterlagen:
Informationen zur Antragsstellung finden Sie HIER
Merkblatt:
Das Merkblatt finden Sie HIER
Maßnahme:
Internationale Jugendbegegnungen, Kinder- und Jugendfreizeiten, eintägige Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen
Richtlinie:
Die Richtlinie finden Sie HIER
Hinweis: Antragstellung derzeit nicht mehr möglich!
Vielen Dank für Ihr großes Interesse an der Richtlinie „Internationale Jugendbegegnungen, Kinder- und Jugendfreizeiten, eintägige Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen“ und Ihr damit verbundenes Engagement zur Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen.
Leider sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Förderung Ihrer Vorhaben derzeit ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist deshalb zurzeit nicht möglich.
Zum 01.06.2022 werden wir Sie auf der Internetseite informieren, ob zusätzliche Haushaltsmittel für eine erneute Öffnung der Antragsstellung zur Verfügung stehen. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen und Anfragen ab.
Findet Ihre beantragte oder bewilligte Maßnahme nicht statt, teilen Sie uns dies bitte schriftlich per E-Mail an aufholencorona@ls.niedersachsen.de mit. Die Fördermittel können dann anderen Antragstellern zur Verfügung gestellt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Mitwirkung.
Maßnahme:
Richtlinie:
Die Richtlinie finden Sie HIER
Kooperierende Partner:
Landessportbund Niedersachsen (LSB)
Ansprechpersonen/Ansprechstelle:
Landessportbund Niedersachsen
Telefon: 0511-1268-399 - E-Mail: startklar-in-die-zukunft@lsb-niedersachsen.de
Maßnahme:
Wassergewöhnungsangebote -mobile Angebote in Städten-Richtlinie:
Die Richtlinie finden Sie HIER
Kooperierende Partner:
DLRG Landesverband (LV) Niedersachsen
Landesschwimmverband Niedersachsen
Ansprechpersonen/Ansprechstelle:
DLRG LV Niedersachsen
Theresa Klatt - Telefon 05723-94 63 94 - E-Mail: projekte@niedersachsen.DLRG.de
Dennis Yaghobi - Telefon 0511-26 09 29-13 - E-Mail: dennis.yaghobi@lsn-info.de
Maßnahme:
Richtlinie:
Die Richtlinie finden Sie HIER
Kooperierende Partner
Landessportbund Niedersachsen (LSB)
Ansprechpersonen/Ansprechstelle:
Landessportbund Niedersachsen
Telefon: 0511-1268-399 - E-Mail: startklar-in-die-zukunft@lsb-niedersachsen.deMaßnahme:
Richtlinie:
Die Richtlinie finden Sie HIER
Kooperierende Partner
Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung e.V. (LKJ)
Anna Erichson -Projektleitung-
Leisewitzstr. 37b
30175 Hannover
Telefon 0511-600 605-741 - E-Mail: a.erichson@lkjnds.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung
Niedersachsen e.V. (LKJ) unter diesem Link.
Maßnahme:
Die Förderung erfolgt als Ergänzung und in Analogie zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen vom 29.03.2016 i. V. m. dem Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendarbeit und des Jugendsports.
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden kann der Ausgleich von Verdienstausfällen für berufstätige ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter der auf Landesebene als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände, die für Zwecke der Jugendarbeit und des Jugendsports von ihrem jeweiligen Arbeitgeber ohne Lohnfortzahlung freigestellt werden.
Anspruchsberechtigte:
Die Antragstellung erfolgt durch die Ehrenamtlichen beim jeweiligen Träger, für den das Engagement erbracht wird. Die weitere Abwicklung erfolgt analog zu den etablierten Verfahren bei den landesweiten Dachorganisationen gem. o.g. Richtlinie.
Zuwendungsempfänger sind die Dachorganisationen, der auf Landesebene als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände:
Landesjugendring Niedersachsen e.V.
Sportjugend Niedersachsen e.V.
Landesjugendwerk des BfP Niedersachsen
Paritätisches Jugendwerk e.V.
Ansprechperson für allgemeine Fragen:
Nds. Landesjugendamt - Team JH 2
Matthias Gelbke- Telefon: 0511-89701-399_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Maßnahme:
Mitreden, Mitmachen, Mitbestimmen!
Kinder- und Jugendbeteiligung in Niedersachsen
Richtlinie:
Ein Informationsschreiben finden Sie HIER.
Kooperierender Partner:
Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit Niedersachsen e.V. (LAG OKJA)
Ansprechpersonen/Ansprechstelle:
Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit Niedersachsen e.V.
Antje Biniek
Telefon: (+49)173 49 71 230 - E-Mail: mitmachen@lag-okja.de
homepage: www.jugendarbeit-niedersachsen.de