Förderung der Anschaffung von Informationstechnik zur Nutzung des webbasierten Notfallmanagements für Krankenhäuser
(Interdisziplinärer Versorgungsnachweis – IVENA)
Notfallversorgung verbessern und Zeitverzögerungen im Rettungsdienst minimieren
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Anschaffung von
Informationstechnik zur Nutzung des webbasierten Notfallmanagementsystems für Krankenhäuser (Interdisziplinärer Versorgungsnachweis - IVENA) Erl. d. MS v. 22.11.2019 — 404.1-02921/1/ ist mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft getreten. Wir möchte Sie daher bitten, keine weiteren Anträge einzureichen. |
An wen kann ich mich wenden?
Bei Nachfragen wenden Sie sich gerne an die bisherigen Ansprechpartnerinnen:
Frau Aschenbroich - Tel. 04131/153224
Frau Wegner - Tel. 04131/153229
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