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Förderung der Anschaffung von Informationstechnik zur Nutzung des webbasierten Notfallmanagements für Krankenhäuser

(Interdisziplinärer Versorgungsnachweis – IVENA)

Notfallversorgung verbessern und Zeitverzögerungen im Rettungsdienst minimieren

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Anschaffung von

Informationstechnik zur Nutzung des webbasierten Notfallmanagementsystems für Krankenhäuser (Interdisziplinärer Versorgungsnachweis - IVENA) Erl. d. MS v. 22.11.2019 — 404.1-02921/1/ ist mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft getreten.

Wir möchte Sie daher bitten, keine weiteren Anträge einzureichen.


An wen kann ich mich wenden?

Bei Nachfragen wenden Sie sich gerne an die bisherigen Ansprechpartnerinnen:

Frau Aschenbroich - Tel. 04131/153224

Frau Wegner - Tel. 04131/153229

E-Mail:

Team4SL1@ls.niedersachsen.de


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