Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg -
Achtung, wir sind umgezogen!
Seit dem 05.09.2023 sind wir nur noch unter der folgenden postalischen Anschrift zu erreichen:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
– Außenstelle Oldenburg –
Moslestraße 3
26122 Oldenburg
Unsere Dienststelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit in Schwerbehindertenangelegenheiten:
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
In besonderen Einzelfällen besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache einen individuellen Telefontermin bis 15:30 Uhr zu vereinbaren.
Teilen Sie uns Ihre Wünsche gern telefonisch oder per Mail mit, die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.
In allen anderen Angelegenheiten ist unsere Telefonzentrale im oben genannten Zeitraum
von 09:00 bis 12:00 Uhr für Sie unter der Telefonnummer 0441/2229-0 erreichbar.
Das zweite Dienstgebäude befindet sich am Pferdemarkt 13.
Sollten Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, können Sie die Bushaltestellen "Lappan" oder "Stadtmuseum" nutzen.
Vom Bahnhof ist das Landesamt ca. 500 Meter entfernt.
Die passende Verbindung erhalten Sie bei der Fahrplanauskunft.
Für Besucher, die mit dem Pkw zur Moslestraße kommen, stehen zwei Behindertenparkplätze direkt am Amt zur Verfügung, hierzu fährt man von der Moslestraße in die Raiffeisenstraße und dann gleich links auf den Parkplatz.
WIR sind für Sie da ...
Die Zuständigkeiten im Bereich SGB IX / Schwerbehindertenrecht finden Sie hier ...
Das in der Außenstelle Oldenburg angesiedelte Integrationsamt ist im Bereich Weser-Ems zuständig für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen und der Gewährung finanzieller Leistungen aus der Ausgleichsabgabe.
Im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts erfolgt die Kriegsopferversorgung für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und im Rahmen der Anhanggesetze werden Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), Zivildienstgesetz (ZDG), Infektionsschutzgesetz (IfSG), Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und dem Häftlingshilfegesetz (HHG) gewährt.
Die Zuständigkeiten im Bereich Soziales Entschädigungsrecht finden Sie hier...
Für Versorgungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Außenstelle Oldenburg zuständig für ganz Niedersachsen.
Für die orthopädische Versorgung von Kriegsbeschädigten ist die Außenstelle Hannover zuständig. Änderungen bei den Außensprechtagen und Hausbesuchen treten hierdurch jedoch nicht ein.
Nutzen Sie doch unser nachstehendes Kontaktformular
zur Außenstelle Oldenburg
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Dienstgebäude Moslestraße 3
Ihre Außenstelle:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Oldenburg -
Moslestr. 3
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/2229-0
Fax: 0441/2229 7470
Außenstellenvertretung:
Herr Wolf
Außenstelle am Pferdemarkt