Zuwendungen an Fachstellen für Sucht und Suchtprävention bzw. Maßnahmen zur Suchtbekämpfung
Die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention sollen als Teil des Sozialpsychiatrischen Verbundes - auch in Form niedrigschwelliger Angebote und aufsuchender Arbeit - Leistungen insbesondere im Problembereich "psychotrope Substanzen" erbringen. Hierin eingeschlossen ist auch die Arbeit mit substituierten Drogenabhängigen.
Diese Fachstellen können gemeinnützige Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege, sonstige gemeinnützige Einrichtungen sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts von freien Trägern sein.
Zu erbringende Aufgaben/ Leistungen
Zu den durch die Fachstellen zu erbringende Leistungen gehören u.a. folgende Aufgaben:
- Prävention und Präventionsberatung und somit Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit und spezifischer Zielgruppen,
- Beratung und Betreuung über Ursachen und Erscheinungsbilder von Problemen mit psychotropen Substanzen und über entsprechende Hilfemöglichkeiten von u.a. Betroffenen/ Mitbetroffenen, Selbsthilfegruppen, Schulen, Betrieben/Behörden etc.,
- Therapie und Rehabilitation ( Diagnostik, Erstellung von Therapieplänen, Durchführung von Einzel- und Gruppengesprächen )
- Nachsorge / Integrationshilfe durch begleitende pädagogische und lebenspraktische Hilfen sowie Rückfallprävention.
Den Fachstellen ist es möglich Schwerpunkte in ihrer Arbeit zu setzen.
Förderung
Das Land Niedersachsen fördert die anerkannten Fachstellen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Die Landeszuwendung wird nach einem in der Richtlinie festgelegten Berechnungsschlüssel einwohnerabhängig gewährt.
Für die Aufgaben der Prävention sowie der Arbeit mit substituierten Drogenabhängigen ist eine Erhöhung der Zuwendung für die zusätzlichen Personalkosten möglich.
Zusätzlich erhält die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen für die Koordination und die Weiterentwicklung von Hilfen für Suchtkranke und die Sicherstellung des effektiven Einsatzes der hierfür bereitgestellten Mittel eine Landesförderung.
Antragsverfahren:
Rechtzeitig vor der Antragstellung erhalten die anerkannten Fachstellen für Sucht und Suchtprävention eine Mitteilung über die voraussichtliche Zuwendungshöhe für das kommende Förderjahr.
Rechts auf dieser Seite werden 7 Dateien zur Verfügung gestellt:
Die folgenden 6 Dateien werden zur Antragstellung benötigt, der Fragebogen zur Evaluation RL Sucht ist nach Ablauf des Förderjahres bis zum 30.04. vorzulegen.
- Erläuterungen zur Antragstellung
- Antragsvordruck für die allgemeinen Daten
- Formular für den Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Formular für den Stellenplan
- Erklärung zu Mehrfachförderungen
- Formular "Personalblatt"
Darüber hinaus wird als Download bereitgestellt:
- Konzeption für "die Verstärkung der Präventionsarbeit im Suchtbereich"
- Konzeption für die psychosoziale Betreuung für substituierte Drogenabhängige durch Fachstellen für Sucht und Suchtprävention
- Informations- und Transparenzpflichten nach Artikel 13ff. Datenschutzgrundverordnung - DSGVO -
über die Gewährung von Zuwendungen
an Fachstellen für Sucht und Suchtprävention
Informations- und Transparenzpflichten nach Artikel 13ff. Datenschutz-Grundverordnung -DSGVO-