Schwerbehindertenanzeige durch niedersächsische Dienststellen
Das Fachverfahren IW-Elan befindet sich derzeit im Umbau und wird künftig über einen Link in Ihrem Internetbrowser aufgerufen. Die Zusendung etwaiger Vordrucke via Fax oder postalisch an das LS wird künftig entfallen. Die Übertragung der Daten an das LS erfolgt digital über die IT.N-Box. Fragen zur Umstellung richten Sie bitte an: Weiterführende Informationen und Arbeitshilfen sind aktuell noch in Klärung bzw. Abstimmung. |
Alle Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung haben eine Anzeige nach
§ 163 Abs. 2 SGB IX zu erstellen (Gem. RdErl. d. MI u. d. übr. obersten Landesbehörden v. 28.09.2016).
Für die Anzeige ist gemäß § 163 Abs. 6 SGB IX das elektronische Verfahren IW-Elan oder sind die amtlichen Vordrucke der Bundesagentur für Arbeit zu verwenden.
Unter „Informationen und Erklärungen zur Schwerbehindertenanzeige“ in der rechten Infospalte finden Sie Arbeitshilfen zur Erstellung der Anzeige, z.B. Berechnung der Arbeitsplätze, anrechnungsfähige Personen, Dauer der Anrechnung und über die Anrechnung von abgewickelten Aufträgen von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen.
Die Anzeige ist bis zum 31.01. eines jeden Jahres unaufgefordert einfach in schriftlicher Form (Rechnungen von anerkannten Werkstätten sind zweifach beizufügen) an folgende Adresse zu senden:
Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Lüneburg-
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Wichtig! Die Anzeige darf nicht doppelseitig gedruckt werden!
Außerdem darf die Anzeige nicht selbst an die Agentur für Arbeit gesendet werden, auch nicht auf dem elektronischen Weg.
Ansprechpartnerinnen beim Landessozialamt sind
Frau Nagel - Tel: 04131-153287
Frau Pape - Tel: 04131-153225
© Dmitry Ersler - Fotolia.com
Arbeitshilfe zur Erstellung der Anzeige
Muster-Antrag auf Anrechnung auf einen Pflichtarbeitsplatz bei weniger als 18 Wochenstunden