Schwerbehindertenanzeige der niedersächsischen Schulen
Das Fachverfahren IW-Elan befindet sich derzeit im Umbau und wird künftig über einen Link in Ihrem Internetbrowser aufgerufen. Die Zusendung etwaiger Vordrucke via Fax oder postalisch an das LS wird künftig entfallen. Die Übertragung Ihrer Daten an das LS erfolgt digital über die IT.N-Box. Fragen zur Umstellung richten Sie bitte an: Weiterführende Informationen und Arbeitshilfen sind aktuell noch in Klärung bzw. Abstimmung. |
Alle Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung haben eine Anzeige nach
§ 163 Abs. 2 SGB IX zu erstellen (Gem. RdErl. d. MI u. d. übr. obersten Landesbehörden v. 28.09.2016).
Für die Anzeige ist gemäß § 163 Abs. 6 SGB IX das elektronische Verfahren IW-Elan oder sind die amtlichen Vordrucke der Bundesagentur für Arbeit zu verwenden.
Aufgrund technischer Vorgaben wurde für die Schulen ein spezieller Vordruck entwickelt. Das Landessozialamt bearbeitet die Anzeigen und sorgt dafür, dass die zusammengefassten Anzeigen aller öffentlichen niedersächsischen Schulen auf den amtlichen Vordrucken weitergeleitet werden.
Die Vordrucke (zwei Seiten) sind herunterzuladen und können am PC ausgefüllt werden.
Es sind grundsätzlich beide Seiten auszufüllen, auch wenn an Ihrer Schule keine Schwerbehinderten oder Gleichgestellten beschäftigt sind. In Spalte F1 sind alle Landesbediensteten zu zählen, die ihre Schule als Stammschule haben.
In der rechten Infospalte finden Sie unter „Informationen und Erklärungen zur Schwerbehindertenanzeige“ Arbeitshilfen zum Ausfüllen des Vordrucks, z.B. Berechnung der Arbeitsplätze, anrechnungsfähige Personen und die Dauer der Anrechnung.
Der ausgefüllte Vordruck ist auszudrucken, zu unterschreiben und bis zum 15.01. eines jeden Jahres an
das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg - (Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg) zu senden.
Zur Verfahrensvereinfachung ist der Vordruck (beide Seiten!) möglichst per Fax an die Nummer 04131-153297 zurücksenden.
Eine Kopie des ausgefüllten Vordrucks ist der örtlich zuständigen Vertrauensperson für Schwerbehinderte zuzuleiten. Die zuständige Vertrauensperson für Schwerbehinderte für Ihre Schule finden Sie, wenn Sie sich mit den Ihnen bekannten Anmeldedaten auf der Seite der Landesschulbehörde einloggen. Den entsprechenden Link zur Landesschulbehörde finden Sie in der Infospalte auf der rechten Seite.
Ansprechpartner beim Landessozialamt sind
Frau Nagel - Tel: 04131-153287
Frau Pape - Tel: 04131-153225.
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Dieser Vordruck ist nur von den nds. Schulen auszufüllen
Anzeigevordruck 2023 - S. 1
(PDF, 0,29 MB)
Hier finden Sie die für Ihre Schule zuständige Vertrauensperson für Schwerbehinderte