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Landessozialamt


Das Landessozialamt, überwiegend mit dem Begriff "überörtlicher Träger der Sozialhilfe" verbunden, bildet mit seinen Aufgaben wie die Versorgungsverwaltung und Teile der ehemaligen Bezirksregierungen das heutige Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Gerne informieren wir sie über die Aufgaben der Landessozialverwaltung.


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