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AG Kinderrechte in den Frühen Hilfen

Wie können Kinderrechte in den Frühen Hilfen nachhaltig etabliert werden?

Was braucht es, um Kinderrechte in den Frühen Hilfen flächendeckend in Niedersachsen zu verankern?

Diese und andere Fragen wurden beim Auftakttreffen der AG Kinderrechte im Landesjugendamt rege diskutiert.

Die Nds. Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen hatte dazu Vertreterinnen der kommunalen Netzwerkkoordination aus den vier ehemaligen Regierungsbezirken, die Geschäftsführung der Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission sowie eine Vertreterin des Sozialministerium eingeladen.

Auf Landesebene übernimmt die Kinder- und Jugendkommission die gesetzliche Aufgabe, sich für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen einzusetzen, ihnen Teilhabe zu ermöglichen und für mehr Chancengleichheit zu sorgen. Sie schafft Rahmenbedingungen, damit die Interessen von Kindern- und Jugendlichen in der Gesellschaft wahrgenommen werden und verschafft ihnen Gehör.

Frühen Hilfen haben über ihre lokalen Netzwerke vielfältige Zugangswege zu Familien, Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitswesens und können daher ein guter Anknüpfungspunkt für die Verbreitung von Kinderrechten sein.

Auf Grundlage dieser Zuständigkeit wurde überlegt, wie unter Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren in den Frühen Hilfen das Themenfeld bearbeitet werden könnte.

Ziel ist es, Kinderrechte in den Frühen Hilfen flächendeckend so zu verbreiten, dass Sie Verstetigung finden und (möglichst) ein Selbstverständnis darstellen.

Zur Entwicklung von innovativen Ideen wurde am 28.10.22 in Bad Zwischenahn unter Beteiligung von Netzwerkkoordinierenden der Frühen Hilfen in Niedersachsen eine Themenwerkstatt durchgeführt.

Darauf aufbauend fand schließlich am 30.08.2023 die Auftaktveranstaltung der AG Kinderrechte in den Frühen Hilfen in den Räumlichkeiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie – Landesjugendamt FB I – in Hannover statt.

In diesem Rahmen widmeten sich die Akteurinnen den Inhalten der UN-Kinderrechtskonvention und führten Initiativen und Aktivitäten zu diesem Themenschwerpunkt auf Landes- und Bundesebene zusammen.

Bezugnehmend auf die Ergebnisse der Ideenwerkstatt in Bad Zwischenahn wurde über mögliche Ansätze für eine Verankerung der Kinderrechte in den Frühen Hilfen diskutiert.

In Arbeitsgruppen sollten die folgenden Ebenen beleuchtet werden:

• Eltern/Familien

• Fachkräfte Frühe Hilfen

• Netzwerkpartner Frühe Hilfen

Im Fokus standen drei wesentliche Leitfragen:

· Welche Ansätze/Ideen für eine Verankerung der Kinderrechte in den Frühen Hilfen haben Sie?

· Wen oder was braucht es dafür?

· Welche der 42 Artikel sind für Sie dabei besonders ausschlaggebend, leitend bzw. relevant?

Die AG Kinderrechte in den Frühen Hilfen ist als fortlaufendes Format angedacht und wird seine Arbeit am 12. Oktober fortführen. Im nächsten Treffen soll es um die Frage gehen, wie die im 1. AG-Treffen erarbeiteten Ideen und Ergebnisse unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen in die Umsetzung gelangen können.

So viel sei gesagt: Es herrschte eine lockere Atmosphäre auf Augenhöhe, die vor Ideenreichtum nur so sprühte.

Wir freuen uns auf den weiteren Prozess!


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