Aus dem Nds. Landesjugendhilfeausschuss
Der Landesjugendhilfeausschuss tagte in seiner 4. Sitzung am 26.09.2023 erstmals in dieser Legislaturperiode digital.
Nach der Sommerpause erfolgten zunächst umfangreiche Berichtspunkte aus den einzelnen Fachbereichen des Landesjugendamtes sowie des Sozial- und Kultusministeriums.
Verbunden mit vielen guten Wünschen für die Zukunft wurde Monika Sommer, Leiterin des Fachbereichs II, in den Ruhestand verabschiedet. Der Vorsitzende des NLJHA, Dr. Olaf Lobermeier sowie Vertreterinnen der Ministerien dankten ihr für die langjährige gute Zusammenarbeit und würdigten ihr Wirken als Kämpferin für die Sache. Die Vorsitzende des Unterausschusses 3 (KiTa) bescheinigte Frau Sommer, den Spagat zwischen Aufsicht und Beratung gut gemeistert zu haben.
Im weiteren Verlauf der Sitzung beschloss der Landesjugendhilfeausschuss die Veröffentlichung der Expertise „Erstellung und Fortschreibung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit – Empfehlungen für Träger der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe“. Zum Hintergrund: das Vorhalten von Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit ist in Niedersachsen gesetzlich nicht verpflichtend und wird in der Folge sehr unterschiedlich umgesetzt. Eine flächendeckende Implementierung von einrichtungs- und angebotsbezogenen Schutzkonzepten und deren kontinuierliche Fortschreibung ist jedoch ein wichtiges Qualitätsmerkmal in der Kinder- und Jugendarbeit. Dem trägt der NLJHA mit den nun verabschiedeten Empfehlungen Rechnung und wirbt für die flächendeckende Implementierung von Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit in Niedersachsen. Die Expertise wird auf der Internetseite des Landesjugendamtes und über die Verteiler zur Verfügung gestellt.
Weiterer Schwerpunkt der Sitzung waren die auf der Bundesebene diskutierten Kürzungen im Jugendhilfebereich und deren mögliche Auswirkungen auf Niedersachsen. Frau Geller-Fehling vom Diakonischen Werk Hannover gab exemplarisch einen kurzen Überblick für den Bereich der Jugendberufshilfe, wo massive Verschlechterungen der aktiven Arbeitsförderung für junge Menschen U25 durch den geplanten Rechtskreiswechsel vom SGB II in das SGB III erwartet wurden. Der Ausschuss verständigte sich darauf, hier noch einmal eine Stellungnahme zu verfassen und an die entsprechenden Stellen im Land weiter zu leiten. Im Nachgang der Sitzung wurde mittlerweile der Verzicht der Bundesregierung bekannt, die Betreuung der unter 25-Jährigen von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen zu verlagern.