IBN – Der Wahnsinn und der Segen von Online-Sitzungen
Im Frühjahr zum Beginn des ersten Lockdowns waren die Erfahrungen mit der Durchführung der Sitzungen im Online-Format noch zu neu, die technische Ausstattung auch in vielen Kommunen noch nicht vorhanden, die Nutzungsrechte und Zugangsmöglichkeiten zu den Konferenzplattformen vielfach unbekannt und die jeweiligen Entscheidungen über die von den unterschiedlichen IT-Abteilungen zugelassenen Zugänge oder Verbote widersprüchlich bis verworren. Das führte dazu, das die Frühjahrssitzungen der IBN bis Ende Juni abgesagt werden mussten.
Umso erfreulicherweise war es, mitzuerleben, wie fruchtbar und zielführend die Sitzungen der Vergleichsringe und der IBN AG im Herbst waren. Viele kommunale Kolleg*innen haben nun das Equipment und die Erlaubnis zur Nutzung der für die IBN genutzten Plattform „GoToMeeting“. Die GEBIT Münster hat die Sitzungen - auch technisch - sehr produktiv und zuverlässig gemanagt. Dadurch konnten die Kennzahlenauswertungen in den Vergleichsringen durchgeführt werden. Auch die dringend erforderlichen Wahlen für neue Sprecher*innen im IBN Beirat konnten erfolgen.
Für das Fachforum Jugendhilfeplanung/Controlling hat die IBN einen ganz neuen Weg beschritten und sämtliche Beiträge und Vorträge als Downloadfile zur Verfügung gestellt. Dazu gehörten neben den Informationen aus dem Landesjugendamt ein Vortrag über die „Evaluation der sozialpädagogischen Hilfen und der Erziehungsbeistandschaften im Landkreis Osnabrück“ und die Vorstellung des Projekts „Integrationshilfen – (Schulische) Teilhabe in der Verantwortungsgemeinschaft von Jugendhilfe, Schule und Sozialhilfe gestalten.“ Durch die Versendung sämtlicher Beiträge als Downloadfile konnten die kommunalen Anwender*innen alle Beiträge ganz individuell und zeitlich unabhängig ansehen und es war möglich, einen größeren Kreis kommunaler Kolleg*innen zu erreichen, die von den Inhalten der Beiträge partizipieren können.
In der Online-Sitzung der IBN AG wurden wichtige Entscheidungen für die weitere fachlich-inhaltliche Arbeit in der IBN ab 2021 getroffen. Dazu gehört z.B. die weitere Planung der Umstellung auf einzelfallbasierte Daten, um mehr Analysetiefe der Kennzahlen zu erzielen. Vorausgegangen war die vorherige Abstimmung mit den verschiedenen Herstellern der Jugendamts-Fachsoftware, ob und inwiefern überhaupt eine derartige Umstellung programmtechnisch möglich sein kann. Die IBN wird sich im nächsten Jahr einem weiteren wichtigen und elementaren Thema annehmen, der Überarbeitung des Kennzahlensets. Seit der Gründung der IBN im Jahr 2004 erfolgte im Jahr 2014 eine Anpassung der Kennzahlen. Nunmehr ist es aber angezeigt, die Kennzahlen vom Grunde auf zu betrachten. Diese Notwendigkeit ergibt sich auch aufgrund der vielen neuen Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe in den letzten Jahren, wie z.B. die Themen Kinderschutz, BTHG oder SGB VIII-Reform. Eine eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe soll den Nutzen der bestehenden Kennzahlen, den Aufwand der Erfassung und die Frage nach ggfs. erforderlichen neuen Kennzahlen erarbeiten. Diese Arbeitsgruppe wird ca. ab Februar 2021 ihre Arbeit aufnehmen. Bei dem Prozess wird eine permanente Transparenz des Prozesses sichergestellt, da es sich bei den Kennzahlen um das Herzstück der IBN handelt.