Verlagerung der Aufgaben Fachbereichs II des Niedersächsischen Landesjugendamtes (NLJA)
Die Landesregierung hat mit Datum vom 01.09.2020 beschlossen, die Aufgaben des Referates 52, Fachbereich II des NLJA zum 01.12.2020 vom Kultusministerium in die Landesschulbehörde (ab 01.12.2020: Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover) zu verlagern. Die Aufgaben der Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder sollen zentral und landesweit als Vor-Ort-Aufgabe von dem RLSB Hannover aus wahrgenommen werden mit Außenstellen an den Standorten Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg. Die Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche sowie die Ansprechpersonen gegenüber den Trägern von Kindertageseinrichtungen und den örtlichen Trägern bleiben unverändert. Bitte beachten Sie die neuen Telefonnummern und E-Mailadressen. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.mk.niedersachsen.de/download/134408 |