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Sonder-Newsletter Februar 2023

Jugendhilfe in Niedersachsen  
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Beratungsgespräch zwischen einer Jugendlichen und einem Berater   Bildrechte: ©zinkevych - stock.adobe.com
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Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

das Land Niedersachsen startet das Antragsverfahren zur Förderung neuer Anlaufstellen in der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen, die so genannten Ombudsstellen.

In dem Dreiecksverhältnis zwischen Familien, öffentlicher Jugendhilfe und freien Trägern kommt es im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen mitunter zu Konflikten. In diesen Konflikten beraten unabhängige Ombudsstellen Kinder und Jugendliche, aber auch ihre Eltern und Familien, und versuchen auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit dem Beginn des Antragsverfahren zur Förderung von Ombudsstellen einen weiteren Meilenstein zur landesrechtlichen Umsetzung in Niedersachsen erreichen“, so Sozialminister Dr. Andreas Philippi. „Im bundesweiten Ländervergleich nehmen wir damit eine Vorreiterrolle ein.“

Unabhängige Ombudsstellen unterstützen zum Beispiel, wenn junge Menschen oder ihre Familien Fragen zu ihren Rechten haben, wenn sich eine Seite nicht ausreichend beraten oder beteiligt sieht oder vielleicht das Gefühl entstanden ist, dass sich „einfach niemand zuständig fühlt“.

Ombudsstellen sind für mich sozusagen ein „Missing Link“, ein fehlendes Bindeglied, in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie können mit ihrer unabhängigen Beratungsfunktion bei der Lösung verhärteter Prozesse unterstützen.

Insgesamt werden vier regionale und eine überregionale Ombudsstellen gefördert. Mit diesem Aufbau orientiert sich Niedersachsen an dem anerkannten Standard der Fachöffentlichkeit. Gefördert werden juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die eine Ombudsstelle betreiben wollen.

Die erforderlichen Informationen rund um das Antragsverfahren stellt das Niedersächsische Landesjugendamt auf seiner Homepage unter https://soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/landesjugendamt/umsetzung_des_kjsg/ombudschaft_und_beteiligung/ombudschaft-und-beteiligung-210625.html bereit.

Auf Bundesebene ist zum 10. Juni 2021 das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) geändert worden.

Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche, aber auch ihre Eltern und Familien, durch mehr Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen und Prozessen zu stärken. Hierfür wurde die Schaffung unabhängiger Ombudsstellen verbindlich gesetzlich verankert und für Niedersachsen durch das im März 2022 geänderte Niedersächsische Ausführungsgesetz zum SGB VIII konkretisiert.

Zum 01. August 2025 ist eine Evaluation geplant, die Erkenntnisse über die in Niedersachsen bislang nicht ausreichend bekannten Bedarfe in diesem Themenfeld generieren und damit auch eine belastbare Grundlage für zukünftige Gesetzesänderungen bieten soll.

Ihre Silke Niepel

Leiterin des Nds. Landesjugendamtes


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