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Arbeitsplatz Sozialarbeiter/ Sozialarbeiterin bzw. Sozialpädagoge/ Sozialpädagogin (m/w/d) im Team 2JH3
Arbeitsplatz Sozialarbeiter/ Sozialarbeiterin bzw. Sozialpädagoge/ Sozialpädagogin (m/w/d) im Team 2JH3 „Hilfen zur Erziehung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen“ in der Fachgruppe JH (Landesjugendamt – Fachbereich I)
Entgeltgruppe S 17 TV-L
Das Niedersächsische Landesjugendamt (JH) fördert durch die Umsetzung des SGB VIII die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und trägt zu einer beteiligungsorientierten und inklusiven kinder-, jugend- und familiengerechten Gesellschaft bei. Die Fachgruppe ist für die überörtlichen Aufgaben des Trägers der Jugendhilfe in Niedersachsen zuständig.
Der Arbeitsplatz ist ab dem 01.01.2026 zu besetzen. Dienstort ist Lüneburg.
Sie können sich bewerben, wenn Sie einen sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit dem Abschluss als Bachelor of Arts oder gleichartigen Diplomabschluss absolviert haben und die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge besitzen.
Ihre Aufgaben
Mit dem Arbeitsplatz ist im Wesentlichen die eigenverantwortliche Wahrnehmung folgender Aufgaben verbunden:
- Eigenverantwortliche, selbstständige Erlaubniserteilung für den Betrieb einer teil- oder vollstationären Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform für Minderjährige in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Fachpflegeeinrichtungen für Minderjährige
- Beratung während der Planung und Betriebsführung zur Sicherung des Kindeswohls in Einrichtungen und zum Schutz der untergebrachten Minderjährigen (§ 85 Abs. 2 Nr. 7 SGB VIII) im Zusammenwirken mit örtlichen Trägern
- Wahrnehmung des Schutzauftrages durch Kontrolle und Aufsicht während der Betriebsführung –u. a. Durchführung von örtlichen Prüfungen (§§ 45 – 48 a SGB VIII)
- Beratung der örtlichen Träger der Jugendhilfe (§ 85 Abs.2 Nr. 1 SGB VIII)
- Beratung der Träger und Einrichtungen zur Entwicklung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung. Überprüfung der Konzepte in Einrichtungen vor Ort und nach Aktenlage. (§ 8b Abs. 2; § 45 Abs. 2 SGB)
Ihr Anforderungsprofil
Neben den allgemein notwendigen Voraussetzungen sind im Rahmen der Fachkompetenz für die erfolgreiche Wahrnehmung des Dienstpostens/Arbeitsplatzes von Vorteil:
- Fachspezifische Kenntnisse der Kinder- und Jugendhilfe und/oder der Eingliederungshilfe (SGB IX), optional in der Pflege für Minderjährige
- umfassende Fachkenntnisse und Berufserfahrungen im Bereich Hilfen zur Erziehung bei einem öffentlichen und/oder freien Träger
- Rechtskenntnisse im SGB V, VIII, IX, X, XI, XII, Bundeskinderschutzgesetz, Nds. Bauordnung, Infektionsschutzgesetz, Bundeszentralregistergesetz, Strafgesetzbuch, BGB, FamFG, Sozialdatenschutz
Darüber hinaus sind bei der Wahrnehmung des oben genannten Dienstpostens/Arbeitsplatzes folgende persönliche Kompetenzen wünschenswert:
- ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Dialogfähigkeit und Beratungskompetenz
- Soziale Kompetenz, insbesondere Team- und Reflexionsfähigkeit
- Belastbarkeit, Erfahrungen im Konfliktmanagement
- Kenntnisse in Gesprächs- und Verhandlungsführung, Moderation und Präsentation
- Fähigkeit und Bereitschaft zur eigenständigen Einarbeitung in neue Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe, der Fachpflege (z.B. Außerklinische Intensivpflege) und den dazugehörigen rechtlichen Bestimmungen
- Kenntnisse und Erfahrungen im eigenverantwortlichen Zeitmanagement und einer flexiblen Arbeitsplatzorganisation
- Erfahrungen in aufgabenspezifischer Prioritätensetzung
- umfassende PC-Kenntnisse (MS-Office)
- elektronische Aktenführung
Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich teilzeitgeeignet. Eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit sowie die Durchführung von Dienstreisen sind für die Wahrnehmung der Dienstgeschäfte unabdingbar. Im Übrigen wird die Bereitschaft erwartet, sich ggf. auch in mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen fehlende Kenntnisse anzueignen bzw. vorhandene Kenntnisse zu erweitern.
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Eine Schwerbehinderung / Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.
Die Niedersächsische Landessozialverwaltung möchte das unterrepräsentierte Geschlecht im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in diesem Bereich beruflich fördern. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt. Es werden auch ausdrücklich Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ angesprochen sich zu bewerben.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie die erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Die Informationen für Sie als Bewerberin bzw. Bewerber können Sie von unserer Internetseite herunterladen unter: https://soziales.niedersachsen.de/download/184971
Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie daher Zeugnisse und weitere Anlagen nur in Kopie ein.
Sofern Sie gegenwärtig im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um Angabe Ihrer Eingruppierung bzw. Ihres Statusamtes sowie um eine schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte gebeten. Bitte geben Sie hierbei Adresse und Ansprechperson der personalaktenführenden Stelle an.
Bei Fragen zur Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Krause (Tel.: 05121/304-286) zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 20.10.2025 unter Angabe des Aktenzeichens 3Z1.26 - 03041/2JH3 LG an:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Hauptstelle Hildesheim -
Team 3Z1 – Organisation/Personal –
Domhof 1, 31134 Hildesheim
Bewerbungen per E-Mail werden begrüßt. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen möglichst zusammengefasst in einem einzigen PDF-Dokument mit einer maximalen Größe von 4 MB an: Bewerbungen@ls.niedersachsen.de