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Brüssel IIa – Verordnung wird überarbeitet

Die Europäische Kommission hat am 30.06.2016 ihren Vorschlag für eine Neufassung der Verordnung vorgelegt, die die sog. Brüssel IIa-Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 ersetzen soll.

Konflikte in Bezug auf die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung für ein Kind, das Sorge- und Umgangsrecht oder auch die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen nehmen zu. Besonders schwierig und zeitraubend wird es, wenn es sich um Streitigkeiten von Familien mit unterschiedlichen Nationalitäten handelt, internationale Scheidungen, Kindesentführungen und damit grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten zu Missverständnissen und langwierigen Verfahren führen.

Ziel der neuen Verordnung ist es, die Zusammenarbeit der nationalen Behörden zu verbessern und die Gerichte in der EU zu unterstützen. Erreicht werden soll dies im Wesentlichen durch eine Verkürzung der Verfahrensdauer. Das gilt insbesondere für die Rückgabe von Kindern nach Entführungen. Die Bearbeitung des Antrags, die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts sowie ein möglicher Rechtsbehelf müssen jeweils nach maximal 6 Wochen abgeschlossen sein.

Die Anhörung des betroffenen Kindes soll nach Möglichkeit erfolgen, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten soll erleichtert werden, vor allem auch durch die stärkere Einbeziehung der Kinderschutzbehörden.

Daneben soll auch die Möglichkeit gefördert werden, Mediation in Anspruch zu nehmen, um Zeit und hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu vermeiden.

Über diesen Verordnungsvorschlag wird in Kürze in einem besonderen Gesetzgebungsverfahren für die justizielle Zusammenarbeit in Familiensachen entschieden, Art. 81 Abs. 3 AEUV. Das Europäische Parlament wird nur angehört, die Entscheidung des Rates der EU muss einstimmig erfolgen.



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