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Niedersächsisches Corona-Sonderprogramm Jugend- und Familienbildung und –erholung

Anhand der unter https://soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/corona_sonderprogramm_fur_jugend_und_familienbildung/corona-sonderprogramm-191715.html zu findenden Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von Einrichtungen und Organisationen der Jugend- und Familienbildung und –erholung können Billigkeitsleistungen für folgende Bereiche gewährt werden:

- Bestandssicherung

- Mehrausgaben für Hygienemaßnahmen

- Deckung von unvermeidbaren Stornierungskosten von auf Landesebene anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe, die Leistungen der Jugendhilfe nach § 12 SGB VIII erbringen

Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und zu den Anträgen selbst finden Sie auch unter dem oben angegebenen Link.

Es wird zusätzlich auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Landesverbände die Anträge auf die Erstattung von Stornierungskosten ihrer Mitgliedsorganisationen sammeln und einen schlüssigen Gesamtantrag einreichen.

Die auf der Homepage genannten Ansprechpartner für die verschiedenen Antragsberechtigten stehen bei Fragen gern zur Verfügung.


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