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Unterstützung von Einrichtungen und Organisationen der Jugend- und Familienbildung

Niedersächsisches Corona-Sonderprogramm für Jugend- und Familienbildung und -erholung


zuletzt aktualisiert am 09.02.2022

Ziel der Förderung ist es, Folgen der Covid-19-Pandemie bzw. der durch sie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlagen für Einrichtungen und Organisationen der Jugend- und Familienbildung und -erholung einzudämmen.

Billigkeitsleistungen können erbracht werden :

  • zur Bestandssicherung

  • für Mehrausgaben für Hygienemaßnahmen

  • für die Deckung von unvermeidbaren Stornierungskosten von auf Landesebene anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe, die Leistungen der Jugendhilfe nach § 12 SGB VIII erbringen


Bewilligungsbehörde:

Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und die Auszahlung der Finanzhilfe ist das:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim

Antragsberechtigte sind:
(Für Fragen und weitere Informationen nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten beim Landesamt)

  • gemeinnützige Träger von Familienferienstätten für seine im Land Niedersachsen gelegenen Beherbergungseinrichtungen,
    Tel. 0541 5845- Herr Hohlt -343

  • Träger einer Familienbildungsstätte nach Nr. 3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienbildungsstätten,
    Tel. 0511 89701- Herr Suer -310

  • Träger eines Mehrgenerationenhauses oder eines selbstorganisierten Treffpunktes für eine Einrichtung nach den Nr. 3 (bisher „Mütterzentren“) der Richtlinie Mehrgenerationen,
    Tel. 0511 89701- Frau Fiedeldei -337 (Mehrgenerationenhäuser) und Frau Döring -326 (bisher „Mütterzentren“)

  • das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Hannover e.V., Landesverband Unterweser-Ems e.V. und Landesverband Nordmark e.V. für eine seiner in Niedersachsen gelegenen Jugendherbergen,
    Tel. 0511 89701- Frau Wodicka -348 oder Herr Akay -359

  • Träger einer Jugendbildungsstätte nach § 11 JFG,
    Tel. 0511 89701- Frau Wodicka -348 oder Herr Akay -359

  • gemeinnützige Träger von im Land Niedersachsen gelegenen Einrichtungen, die regelmäßig für mehrtägige Schullandheimaufenthalte im Sinne des Schulfahrtenerlasses genutzt werden,
    Tel. 0511 89701- Frau Wodicka -348 oder Herr Akay -359

  • auf Landesebene anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 12 SGB VIII.
    Tel. 0511 89701- Frau Wodicka -348 oder Herr Akay -359



E-Mail: corona.sonderfoerderung.jh.sl@ls.niedersachsen.de


Antragsfrist:

Die Antragsfrist endete am 31.10.2022 (Eingang beim LS).

Eine Antragstellung ist daher nicht mehr möglich.


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Quadratische Grafik zur Kampagne „Wir sind stärker! Niedersachsen gegen Corona“ Bildrechte: StK
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