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Unterstützung von Einrichtungen und Organisationen der Jugend- und Familienbildung
Niedersächsisches Corona-Sonderprogramm für Jugend- und Familienbildung und -erholung
zuletzt aktualisiert am 09.02.2022
Ziel der Förderung ist es, Folgen der Covid-19-Pandemie bzw. der durch sie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlagen für Einrichtungen und Organisationen der Jugend- und Familienbildung und -erholung einzudämmen.
Billigkeitsleistungen können erbracht werden :
- zur Bestandssicherung
- für Mehrausgaben für Hygienemaßnahmen
- für die Deckung von unvermeidbaren Stornierungskosten von auf Landesebene anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe, die Leistungen der Jugendhilfe nach § 12 SGB VIII erbringen
Bewilligungsbehörde:
Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und die Auszahlung der Finanzhilfe ist das:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Antragsberechtigte sind:
(Für Fragen und weitere Informationen nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten beim Landesamt)
- gemeinnützige Träger von Familienferienstätten für seine im Land Niedersachsen gelegenen Beherbergungseinrichtungen,
Tel. 0541 5845- Herr Hohlt -343
- Träger einer Familienbildungsstätte nach Nr. 3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienbildungsstätten,
Tel. 0511 89701- Herr Suer -310
- Träger eines Mehrgenerationenhauses oder eines selbstorganisierten Treffpunktes für eine Einrichtung nach den Nr. 3 (bisher „Mütterzentren“) der Richtlinie Mehrgenerationen,
Tel. 0511 89701- Frau Fiedeldei -337 (Mehrgenerationenhäuser) und Frau Döring -326 (bisher „Mütterzentren“)
- das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Hannover e.V., Landesverband Unterweser-Ems e.V. und Landesverband Nordmark e.V. für eine seiner in Niedersachsen gelegenen Jugendherbergen,
Tel. 0511 89701- Frau Wodicka -348 oder Herr Akay -359
- Träger einer Jugendbildungsstätte nach § 11 JFG,
Tel. 0511 89701- Frau Wodicka -348 oder Herr Akay -359
- gemeinnützige Träger von im Land Niedersachsen gelegenen Einrichtungen, die regelmäßig für mehrtägige Schullandheimaufenthalte im Sinne des Schulfahrtenerlasses genutzt werden,
Tel. 0511 89701- Frau Wodicka -348 oder Herr Akay -359
- auf Landesebene anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 12 SGB VIII.
Tel. 0511 89701- Frau Wodicka -348 oder Herr Akay -359
E-Mail: corona.sonderfoerderung.jh.sl@ls.niedersachsen.de
Antragsfrist:
Die Antragsfrist endete am 31.10.2022 (Eingang beim LS).
Eine Antragstellung ist daher nicht mehr möglich.
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