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Hinweise zum Betriebserlaubnisverfahren nach § 45 SGB VIII

Die „Hinweise für die Erlaubnis für den Betrieb von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen nach § 45 ff SGB VIII durch das Landesjugendamt – Fachbereich I – mit Stand vom 01.02.2022“ wurden aufgrund des am 10.06.2021 in Kraft getretenen neuen KJSG (Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen) und den damit einhergehenden Änderungen im SGB VIII seitens des Niedersächsischen Landesjugendamtes überarbeitet. Die überarbeiteten Hinweise wurden am 23.02.2022 vom Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschuss beschlossen, sowie von der Leitung des Niedersächsischen Landesjugendamtes am 02.03.2022 per Dienstanweisung in Kraft gesetzt. Die Hinweise finden daher nun Anwendung bei der Ausübung der Aufgaben der Einrichtungsberatung und –aufsicht des Fachbereich I des Niedersächsischen Landesjugendamt.

Die Hinweise können unter folgendem Link (Stand 18.03.2022) eingesehen und abgerufen werden: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_amp_familie/hilfen_zur_erziehung/schutz_von_kindern_und_jugendlichen_in_einrichtungen/hilfen-zur-erziehung-122716.html

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die für Sie zuständige Sachbearbeitung der Einrichtungsberatung und –aufsicht des Team 2JH3 „Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen“.

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