AK04-24 - Mitwirken bei Personalentscheidungen
Kursbeschreibung
Zielgruppe:
Schwerbehindertenvertretungen, die am Grundkurs teilgenommen haben, aber auch interessierte Betriebs-/Personalräte, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
Ziele:
Erwerb von Kenntnissen, wie durch Mitwirkung und Initiativen der Schwerbehindertenvertretung die Einstellung schwerbehinderter Menschen gefördert, behinderungsbedingte Beeinträchtigungen abgemildert und durch vorbeugende Maßnahmen Kündigungen abgewendet werden können.
Inhalte:
Folgende Fragen werden beantwortet:
- Was unterscheidet Mitwirkung von Mitbestimmung?
- Welche Förderungsmöglichkeiten bestehen bei Einstellung
- Welche Offenbarungspflichten hat der Arbeitnehmer?
- Beteiligungsrecht bei Versetzung / Umsetzung
- Was unterscheidet Direktionsrecht von Änderungskündigung?
- Welche technischen und finanziellen Hilfsangebote bestehen?
- Welche Beendigungsformen gibt es?
- Was unterscheidet den besonderen Kündigungsschutz nach dem SGB IX vom allgemeinen Kündigungsschutz?
- Wie wird der Sachverhalt im Kündigungsschutzverfahren aufgeklärt?
- Wie wird eine aussagefähige Stellungnahme verfasst?
- Welche Rechtsmittel gibt es?
Methodik:
Lehrgespräche, Fallbeispiele, Übungen in Gruppenarbeit
Veranstaltungsort:
Der Kurs findet im Van der Valk, Markt 4 in 31134 Hildesheim statt.
Kosten:
509,00 Euro mit Übernachtung
242,00 Euro ohne Übernachtung
Ihre Referentin:
Frau Rechtsanwältin Gudula Völkel
Termin:
02.12.2024 bis 04.12.2024
02.12.2024 von 11:00 Uhr – 18:00 Uhr
03.12.2024 von 09:00 Uhr – 18:00 Uhr
04.12.2024 von 09:00 Uhr – 14:00 Uhr
Kurs-Nr.: AK04-24
Anmeldeschluss: 25.10.2024