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AK04-24 - Mitwirken bei Personalentscheidungen

Kursbeschreibung

Zielgruppe:

Schwerbehindertenvertretungen, die am Grundkurs teilgenommen haben, aber auch interessierte Betriebs-/Personalräte, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers

Ziele:

Erwerb von Kenntnissen, wie durch Mitwirkung und Initiativen der Schwerbehindertenvertretung die Einstellung schwerbehinderter Menschen gefördert, behinderungsbedingte Beeinträchtigungen abgemildert und durch vorbeugende Maßnahmen Kündigungen abgewendet werden können.

Inhalte:

Folgende Fragen werden beantwortet:

  • Was unterscheidet Mitwirkung von Mitbestimmung?
  • Welche Förderungsmöglichkeiten bestehen bei Einstellung
  • Welche Offenbarungspflichten hat der Arbeitnehmer?
  • Beteiligungsrecht bei Versetzung / Umsetzung
  • Was unterscheidet Direktionsrecht von Änderungskündigung?
  • Welche technischen und finanziellen Hilfsangebote bestehen?
  • Welche Beendigungsformen gibt es?
  • Was unterscheidet den besonderen Kündigungsschutz nach dem SGB IX vom allgemeinen Kündigungsschutz?
  • Wie wird der Sachverhalt im Kündigungsschutzverfahren aufgeklärt?
  • Wie wird eine aussagefähige Stellungnahme verfasst?
  • Welche Rechtsmittel gibt es?

Methodik:

Lehrgespräche, Fallbeispiele, Übungen in Gruppenarbeit

Veranstaltungsort:

Der Kurs findet im Van der Valk, Markt 4 in 31134 Hildesheim statt.

Kosten:
509,00 Euro mit Übernachtung

242,00 Euro ohne Übernachtung

Ihre Referentin:

Frau Rechtsanwältin Gudula Völkel

Termin:

02.12.2024 bis 04.12.2024

02.12.2024 von 11:00 Uhr – 18:00 Uhr

03.12.2024 von 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

04.12.2024 von 09:00 Uhr – 14:00 Uhr

Kurs-Nr.: AK04-24

Anmeldeschluss: 25.10.2024



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Schulungs- und Bildungsmaßnahmen Integrationsamt

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